Bundesrat passt Verordnung zur Spezialfinanzierung Luftverkehr an

Bern, 18.11.2015 - Mit der Spezialfinanzierung Luftverkehr kann der Bund mit Erträgen aus der Mineralölsteuer Massnahmen im Bereich der Luftfahrt unterstützen. Der Bundesrat hat heute Anpassungen der entsprechenden Verordnung beschlossen. Die Änderungen sind weitgehend formeller Natur und betreffen die Mehrjahresplanung der Mittelverteilung sowie Bestimmungen zum Prüfungsverfahren.

Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV) angepasst. Mit den Einnahmen aus dieser Verbrauchssteuer kann der Bund Beiträge für Massnahmen in den Bereichen Umweltschutz, technische Sicherheit und Security (zum Beispiel Personen- oder Gepäckkontrollen an Flughäfen) sprechen. Dazu stehen jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung. Seit Einführung der Spezialfinanzierung Luftverkehr 2011 wurden rund 470 Subventionsgesuche beurteilt.

Die Anpassungen betreffen zum einen die mehrjährige Planung der Mittelverteilung. Der bisherige Verteilschlüssel für freiwillige Massnahmen in der Umwelt (25%), Security (25%) und Safety (50%) soll flexibler gestaltet werden. Damit können die Mittel bedarfsgerechter verwendet werden. Da dies erst mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG1+) erfolgen kann, braucht es bis zu dessen Inkrafttreten eine Übergangsbestimmung. Ausserdem wird mit formellen Anpassungen die Effizienz der Beurteilungsprozesse für die einzelnen Gesuche gesteigert.


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