Bundesrat senkt die Zölle für die Textilindustrie

Bern, 18.11.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung über die vorübergehende Reduktion von Zollansätzen für Vormaterialien für die Textilindustrie gutgeheissen. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Schweizer Textilindustrie exportiert annähernd 80 Prozent ihrer Produktion. Die Beschaffung von textilen Vormaterialien, für die bei der Einfuhr Zölle erhoben werden, belastet die Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen. Bezogen auf den Wert beliefen sich die Zölle für textile Vormaterialien in den Jahren 2011 bis 2014 auf durchschnittlich 4,3 Prozent. Im Vergleich dazu machte die durchschnittliche Zollbelastung der Vormaterialien anderer Industriebranchen lediglich 0,5 Prozent aus.

Wenn es die Interessen der schweizerischen Volkswirtschaft erfordern, kann der Bundesrat gemäss Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Zolltarifgesetzes anordnen, dass auf die Erhebung von Zöllen auf bestimmten Waren vorübergehend ganz oder teilweise verzichtet wird. Gestützt auf diese Gesetzesbestimmung reduziert der Bundesrat die Zollansätze für 60 Tarifnummern während vier Jahren auf null Franken. Der Bundesrat entspricht damit einem Gesuch von Swiss Textiles (Textilverband Schweiz). Mit der Zollreduktion verbessern sich die allgemeinen Handelsbedingungen für diese Branche. Die Massnahme schafft zudem vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Hauptkonkurrenten in der EU.

Die Zollreduktion wird einerseits zu tieferen Fiskalerträgen von rund 3 Millionen Franken pro Jahr führen. Andererseits ist zu erwarten, dass die Massnahme positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft haben wird.


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