Terror: Bundesanwaltschaft hat Strafverfahren eröffnet

Bern, 10.12.2015 - Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren rund um eine Terror-Warnung im Grossraum Genf eröffnet. Die Bundesbehörden koordinieren dazu eng mit den kantonalen Polizei- und Justizbehörden des Kantons Genf.

Oberstes Ziel ist es, ein terroristisches Ereignis zu verhindern. Aus diesem Grund haben die Bundesbehörden gestern, 9.12.2015, entsprechende Informationen über eine mögliche Planung eines terroristischen Ereignisses an die Genfer Sicherheitsbehörden übermittelt. Die Bundesanwaltschaft hat gestern ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet wegen des Verdachts der Mitgliedschaft, respektive Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) sowie wegen des Verdachts des Verstosses gegen Artikel 2 des Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

Entsprechend wurden die nötigen Massnahmen ergriffen, wozu eine enge Absprache und Koordination zwischen den Bundesstellen und den Polizei- und Justizbehörden des Kantons Genf unabdingbar sind.

Zu den konkreten Informationen um die mögliche Planung eines terroristischen Ereignisses äussert sich die Bundesanwaltschaft aus taktischen Gründen und zum Schutz des eröffneten Strafverfahrens nicht.


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