Terror-Warnung in Genf: Zweites Strafverfahren eröffnet

Bern, 12.12.2015 - Die Bundesanwaltschaft, unterstützt vom Bundesamt für Polizei fedpol, hat ein zweites Strafverfahren eröffnet mit Bezug auf eine Terror-Warnung im Grossraum Genf. Im Rahmen dieses eröffneten Strafverfahrens befinden sich zwei Personen in Untersuchungshaft.

Das Strafverfahren gegen zwei Personen mit syrischer Herkunft wurde am 12.12.2015 wegen des Verdachts des Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB) sowie wegen des Verdachts des Verstosses gegen Artikel 2 des Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen. Die beiden Personen waren am 11.12.2015 im Grossraum Genf verhaftet worden.

Die Bundesanwaltschaft, unterstützt von Fedpol, arbeitet eng mit der Genfer Sicherheitsdirektion und den kantonalen Genfer Polizeibehörden zusammen. Dazu steht der Bundesanwalt als zuständiger Strafverfolger im Bereich der Terrorbekämpfung im direkten und regelmässigen Kontakt mit dem für sicherheitspolizeiliche Massnahmen zuständigen Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet. Oberstes Ziel ist die Verhinderung terroristischer Aktivitäten.

Weitere Informationen zu den hängigen Strafverfahren werden zum gegebenen Zeitpunkt erfolgen.


Adresse für Rückfragen

André Marty, Kommunikationschef Bundesanwaltschaft, info@ba.admin.ch


Herausgeber

Bundesanwaltschaft
http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59955.html