Bundesrat genehmigt Statutenänderungen der Swissgrid

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat die Statutenänderungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Die Änderungen beinhalten eine Bewertungsanpassung der per Januar 2015 eingebrachten Sacheinlagen sowie die Überführung von weiteren Anlagen per Januar 2016.

Wie bereits in den Jahren zuvor nimmt die Swissgrid AG erneut eine Änderung ihrer Statuten vor: Die Ursache liegt in der gesetzlichen Verpflichtung der Netzeigentümerinnen, die Anlagen des Übertragungsnetzes auf die Swissgrid AG zu übertragen.

Da die Sacheinlegerinnen für 30% des Wertes der Sacheinlage Aktien der Swissgrid AG und für 70% des Wertes eine Darlehensforderung (zur Hälfte als Pflichtwandeldarlehen ausgestaltet) erhalten, schlagen sich diese Transaktionen in den Statuten der Gesellschaft nieder.

Änderungen der Statuten der Swissgrid AG müssen gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom Bundesrat genehmigt werden

 


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