Volle Deklarationspflicht könnte Graustrom eliminieren

Bern, 13.01.2016 - Der Bundesrat hat heute den Bericht „Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen“ gutgeheissen. Fazit dieses Berichts ist, dass eine Volldeklaration mit relativ geringem Aufwand eingeführt werden könnte und zu einer wesentlichen Erhöhung der Transparenz sowie zur Vereinfachung des Vollzugs im Bereich der Stromkennzeichnung führen würde. Der Bericht erfüllt das Postulat 13.4182 von Ständerätin Verena Diener Lenz vom 12. Dezember 2013 „Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt“.

Die Herkunftsnachweise (HKN) zeigen auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Dazu wird ein Bilanzierungssystem eingesetzt: Bei der Stromproduktion werden Herkunftsnachweise in das System eingebucht, beim Stromverbrauch werden sie aus dem System ausgebucht. So wird sichergestellt, dass derselbe Strom nicht doppelt vermarktet werden kann. Mindestens einmal im Jahr müssen Endkundinnen und Endkunden in der Schweiz darüber informiert werden, aus welchen Energiequellen der von ihnen konsumierte Strom stammt und ob der Strom in der Schweiz oder im Ausland produziert wurde (Stromkennzeichnung).

Seit 1. Januar 2013 muss der Nachweis über die Herkunft und die Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung von über 30kVA erfasst werden. Zudem müssen bei der Lieferung von Strom alle vorhandenen Nachweise für die Kennzeichnung verwendet werden. Wenn jedoch keine Nachweise vorhanden sind, weil die Elektrizität beispielsweise im internationalen Handel beschafft wurde, kann der Strom als „aus nicht überprüfbaren Energieträgern“ deklariert werden. Dieser sogenannte Graustrom macht in der Schweiz durchschnittlich ca. 13% der verbrauchten Elektrizität aus, in Einzelfällen erreicht der Graustromanteil bis zu 97% (34 Stromversorgungsunternehmen haben im Jahr 2014 einen Anteil von 97% an „nicht überprüfbaren Energieträgern“ ausgewiesen).

Auf Grundlage des vorliegenden Berichts könnte das Parlament den Bundesrat beauftragen, eine Vorlage zur Umsetzung einer vollständigen Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen für Elektrizität auszuarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE
+41 58 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-60276.html