Besuch des Bundesanwalts in Kairo

Bern, 16.01.2016 - Am 16. Januar 2016 fand in der ägyptischen Hauptstadt Kairo ein operatives Treffen zwischen der schweizerischen Bundesanwaltschaft und den ägyptischen Justizbehörden statt. Der direkte bilaterale Austausch soll die Strafverfolgungsbehörden beider Länder unterstützen, ihre gemeinsamen Anstrengungen insbesondere in Bezug auf mutmassliche Fälle von Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem «Arabischen Frühling» in Ägypten voranzubringen.

Am heutigen Tag hat sich der Bundesanwalt mit einer Delegation der schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) in Kairo mit den ägyptischen Justizbehörden getroffen. Auf dem Programm standen der gegenseitige Informationsaustausch in Bezug auf Strafverfahren, die beide Länder insbesondere in Fällen von mutmasslicher Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem «Arabischen Frühling» führen sowie auch in Bezug auf die damit zusammenhängenden Rechtshilfeverfahren. Zudem wurden die weiteren Entwicklungen in den betreffenden Verfahren besprochen. Der direkte Austausch über den gegenseitigen Stand der Untersuchungen sowie mögliche rechtliche Hindernisse ist wichtig. Eine koordinierte internationale Kooperation ist unerlässlich und der Beitrag der ägyptischen Behörden relevant für die BA, um adäquate Entscheidungen zu treffen. Die BA führte ihre eigenen Untersuchungen und verfolgte die in Ägypten gefällten Urteile aufmerksam.

Seit Beginn des Strafverfahrens hat die BA die ägyptischen Behörden im Rahmen von ungefähr 30 Rechtshilfeersuchen um Informationen ersucht. Indem die BA diese übermittelten Informationen denen aus dem eigenen Strafverfahren gegenübergestellt hat, konnte ermittelt werden, ob die in der Schweiz gesperrten Vermögenswerte aus einer in Ägypten begangenen Straftat stammen. Die Höhe der beschlagnahmten Gelder beläuft sich auf 590 Millionen CHF. Es sei hier darauf hinzuweisen, dass gemäss Schweizerischem Recht Vermögen nur eingezogen werden kann, wenn ein Kausalzusammenhang oder ein Konnex zu einer Straftat besteht. Der Erfolg des von der Schweiz und Ägypten anvisierten Zieles der Restitution der Vermögenswerte hängt massgeblich von den Arbeiten und Resultaten der ägyptischen Justiz ab. Urteile und Entscheide in Ägypten, die in der Schweiz beschuldigte Personen betreffen, werden eingehend analysiert in Bezug auf die Zusammenhänge mit den im Rahmen von Schweizer Strafverfahren blockierten Geldern und Kontoverbindungen.

Schweizer Strafverfahren

Im Jahr 2011 hat die BA im Nachgang an die Ereignisse in Ägypten basierend auf MROS-Meldungen drei Strafverfahren wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) eröffnet. Die Verfahren wurden kurz darauf zu einem Verfahren gegen 14 Beschuldigte vereinigt und ausgedehnt auf den Tatbestand der Unterstützung und/oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation (art. 260ter StGB).

Die Arabische Republik Ägypten wurde von der BA als Partei im Strafverfahren zugelassen, die Einsicht in die Verfahrensakten wurde jedoch vorerst eingeschränkt und wird nach und nach, in Abhängigkeit des Erlasses der Schlussverfügungen im Rahmen der parallel laufenden Rechtshilfeverfahren, schrittweise gewährt.

Die Rechtshilfeersuchen der ägyptischen Behörden, welche die BA seit 2011 vollzieht, konnten bisher aufgrund der aufeinanderfolgenden Ereignisse in Ägypten noch nicht abgeschlossen werden.

Im Juni 2015 hat die BA eine Teileinstellungsverfügung erlassen bezüglich Beteiligung und/oder Unterstützung einer kriminellen Organisation, welche jedoch aufgrund einer Beschwerde der Arabischen Republik Ägypten noch nicht rechtskräftig geworden ist.


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André Marty, Infochef Bundesanwaltschaft, info@ba.admin.ch, +41 79 875 35 91.


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