Verknüpfung der Emissionshandelssysteme EU-Schweiz: Verhandlungen abgeschlossen

Bern, 25.01.2016 - Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme sind abgeschlossen. Bruno Oberle, Direktor des Bundesamts für Umwelt (bis Ende 2015), Dominique Paravicini, stellvertretender Direktor der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA), und Jos Delbeke, Generaldirektor der EU-Generaldirektion Klima, haben das Abkommen paraphiert. Die Ausweitung des internationalen CO2-Markts durch die Verknüpfung nationaler oder regionaler Emissionshandelssysteme kann ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels sein.

Ein Emissionshandelssystem ist ein marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik. Es soll Unternehmen dazu bringen, ihre Treibhausgase zu reduzieren (vgl. Kasten). Sowohl die Schweiz wie auch die EU betreiben je ein eigenes solches System, verhandelten aber seit 2011 über eine Verknüpfung dieser Systeme. Damit werden die jeweiligen Emissionsrechte  gegenseitig anerkannt.

Die Verknüpfung wird den Unternehmen und Betreibern im Schweizer System ermöglichen, Emissionsrechte zusätzlich auch auf dem deutlich grösseren und liquideren europäischen Markt zu handeln. Die Folgen sind daher vergleichbare Preise für Emissionsrechte in beiden Märkten und eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Unternehmen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten. Neu sollen auch die Betreiber von Luftfahrzeugen in das Schweizer Emissionshandelssystem einbezogen werden. Die Verknüpfung führt zu einer Stärkung des Emissionshandels als wichtigem Instrument im Kampf gegen den globalen Klimawandel.

Bruno Oberle, Direktor des BAFU bis Ende 2015, Dominique Paravicini, stellvertretender Direktor der DEA, und Jos Delbeke, Generaldirektor der EU-Generaldirektion Klima, haben das Abkommen paraphiert. Trotz verschiedener Differenzen zwischen der Schweiz und der EU konnte in diesem Bereich ein Resultat erzielt werden.

Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, muss er von beiden Seiten unterzeichnet und ratifiziert werden. Der Fahrplan dafür ist offen.


KASTEN
Was ist Emissionshandel?

Das internationale Emissionshandelssystem der EU ist das älteste und bezüglich abgedeckter Emissionen zurzeit das grösste der Welt. In der Schweiz sind gewisse Unternehmen verpflichtet, im Umfang ihrer verursachten Treibhausgasemissionen jährlich Emissionsrechte abzugeben. In der EU sind zusätzlich auch gewisse Betreiber von Luftfahrzeugen zur Teilnahme am System verpflichtet. Ein Emissionsrecht berechtigt zum Ausstoss einer Tonne Treibhausgas-Äquivalente (CO2-eq). Die Menge der staatlich ausgegebenen Emissionsrechte wird insgesamt begrenzt und jährlich reduziert. Wenn ein Betreiber mehr Treibhausgase ausstösst als er Rechte besitzt, muss er diese fehlenden Emissionsrechte auf dem Markt kaufen. Alternativ kann er in emissionsarme Technologien und Prozesse investieren, falls dies kostengünstiger ist. Wenn er weniger Treibhausgase ausstösst, kann er die überzähligen Rechte auf dem Emissionshandelsmarkt verkaufen. So entsteht ein marktwirtschaftlicher Preis für die Emission von Treibhausgasen, damit diese dort reduziert werden, wo dies am kosteneffizientesten ist.


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