Fall 1MDB: Die Bundesanwaltschaft ersucht die Malaysischen Behörden um Rechtshilfe

Bern, 29.01.2016 - Im Rahmen des am 14. August 2015 eröffneten Strafverfahrens gegen zwei ehemalige Organe des malaysischen Staatsfonds 1MDB (1Malaysia Development Berhad) und Unbekannt wegen Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB), ungetreuer Amtsführung (art. 314 StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) hat die Bundesanwaltschaft die Malaysianischen Behörden um Rechtshilfe ersucht. Die Zusammenarbeit dieser beiden Länder wurde bereits im Rahmen des Treffens in Zürich vom 15. September 2015 zwischen dem Bundesanwalt der Schweiz und dem Malaysischen Generalstaatsanwalt thematisiert. Das Rechtshilfeersuchen ist nun eine Konkretisierung der im Rahmen dieses Treffens getroffenen Grundsatzvereinbarung.

Die von der Bundesanwaltschaft geführte Strafuntersuchung hat ernsthafte Anhaltspunkte für eine Veruntreuung zum Nachteil von Gesellschaften des Malaysischen Staates ergeben. Die mutmassliche Veruntreuung betrifft Gelder, welche für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Malaysias bestimmt gewesen wären. Bisher sind in diesem Zusammenhang vier strafrechtlich relevante Sachverhalte (im Zusammenhang mit Petrosaudi, SRC, Genting/ Tanjong und ADMIC) in der Zeit von 2009 bis 2013 bekannt, es handelt sich jeweils um ein systematisches Vorgehen mittels einem ausgeklügelten Finanzkonstrukt.

Die Höhe der mutmasslich veruntreuten Gelder beläuft sich auf ungefähr 4 Milliarden USD, deren Zweckbestimmung ist Gegenstand der weiteren Untersuchung. Bisher konnte bereits ermittelt werden, dass ein kleiner Teil dieses Geldes auf Konten verschiedener ehemaliger malaysischen Beamten in der Schweiz überwiesen wurde sowie auch an ehemalige oder aktuelle Beamte der Vereinigten Arabischen Emirate VAE. Bisher haben die betroffenen Malaysischen Gesellschaften jedoch zu dem mutmasslich erlittenen Schaden keine Stellung genommen. Ziel dieses Rechtshilfeersuchens ist es daher diese Gesellschaften bzw. den Malaysischen Staat auf die im schweizerischen Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse aufmerksam zu machen um herauszufinden, ob ein solcher Schaden erlitten worden ist. Das Rechtshilfeersuchen wird in den nächsten Tagen den zuständigen Malaysianischen Behörden überreicht werden.


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