Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann: Kolloquium zum 20-jährigen Jubiläum

Bern, 11.02.2016 - Welche Bilanz kann zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes gezogen werden? Wie effizient ist das Gesetz, insbesondere was die Lohndiskriminierung betrifft? Nachdem kürzlich ein Entwurf für eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt wurde, findet heute an der Universität Neuenburg (UniNE) ein nationales zweisprachiges Kolloquium mit rund 180 Teilnehmenden statt. Es zeigt Wege auf, wie der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ endlich verwirklicht werden kann.

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) trat am 1. Juli 1996 in Kraft. Es ist ein Schlüsselelement zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter. Die Fortschritte, die dank dem Gesetz erzielt wurden, sind unbestritten: Das Gleichstellungsgesetz hat dem
Kampf um Lohngleichheit eine neue Dynamik verliehen und diskriminierten Personen das Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte bereitgestellt.

Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf. Laut Bundesamt für Statistik (BFS) betrug die Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann 2012 in der Privatwirtschaft 18,9 Prozent und im öffentlichen Sektor 13,6 Prozent. Davon ist ein erheblicher Anteil (fast 40 Prozent) nicht begründbar. Der gegenwärtig in der Vernehmlassung befindliche Gesetzesentwurf soll dies ändern. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber, die mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, alle vier Jahre eine Analyse ihrer Lohnpraxis durchführen müssen. Eine 2015 im Auftrag der Bundesverwaltung erstellte Studie zeigte eine gewisse Offenheit der befragten Unternehmen gegenüber einer regelmässigen internen Analyse.

Das nationale Kolloquium befasst sich sowohl mit den Grundlagen des Gleichstellungsgesetzes als auch mit Fragen der Umsetzung in der schweizerischen Praxis. An der Tagung wird ferner der zum 20-jährigen Jubiläum erschienene Tagungsband „Die Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt, 1996-2016: 20 Jahre Gleichstellungsgesetz" präsentiert. Der Band mit einem Vorwort von Bundesrat Alain Berset beinhaltet Beiträge von Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen Forschung, Lehre, Praxis und Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz.

Das zweisprachige nationale Kolloquium wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), der Chambre neuchâteloise du commerce et de l'industrie (CNCI) und dem Centre d'étude des relations de travail (CERT) der UniNe organisiert. Es soll nicht
nur die Grenzen des Gleichstellungsgesetzes aufzeigen, sondern auch die neuesten Fortschritte, bewährte Praxisbeispiele und mögliche Wege zur Realisierung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" präsentieren.


Adresse für Rückfragen

Sylvie Durrer, Direktorin EBG
Tel.: +41 58 462 68 40
E-Mail: sylvie.durrer@ebg.admin.ch

Régine Delley, Chambre neuchâteloise du commerce et de l'industrie (CNCI), Rechtsberatung für Unternehmen i-lex
Tel.: +41 32 727 24 27
E-Mail: i-lex@cnci.ch

Fabian Greub, Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit und Sprecher der Universität Neuenburg
Tel.: 032 718 10 79 oder 078 759 84 39
E-Mail: fabian.greub@unine.ch



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