Mutmasslicher Dschihadi-Reisender angeklagt

Bern, 19.02.2016 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am 18. Februar 2016 Anklage beim Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen einen 25-jährigen Mann eingereicht, der vor seiner mutmasslichen Ausreise in den djihadistisch motivierten Terrorismus verhaftet worden war.

Dem aus dem Grossraum Zürich stammenden Schweizer Staatsbürger wurde am 7. April 2015 bei seiner Ausreise am Flughafen Zürich von der Kantonspolizei Zürich festgenommen. Die zuständige Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde des Bundes wirft dem Beschuldigten in der beim Bundesstrafgericht eingereichten Anklageschrift vor, er habe beabsichtigt, sich einer kriminellen Organisation anschliessen zu wollen. Bei der kriminellen Organisation handelt sich um die Gruppierung „Islamischer Staat“.    

Der junge Mann wird mutmasslicher Verstösse gegen das sogenannte IS-Gesetz beschuldigt sowie eventualiter der Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter Ziff. 1 StGB). Des Weiteren werden ihm mehrfache Verstösse gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 und Abs. 1bis StGB) zur Last gelegt. Die Strafanträge zu den Sanktionen werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt. Zum ersten Mal in der Schweiz wird damit ein mutmasslicher Dschihadi-Reisender, der vor seiner Ausreise in ein Kampfgebiet verhaftet werden konnte, vor Gericht gebracht.

Diese Anklage ist ein weiteres Element in der konsequenten Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen, oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen. Sie reiht sich somit nahtlos in die Strafverfolgung von terroristischen Aktivitäten durch die Bundesanwaltschaft und fedpol ein.

Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft, unterstützt von fedpol, 46 Strafverfahren im Themenkomplex des dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Es handelt sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen.

Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. 


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