Verzicht auf Ausfuhrbeiträge für Exporte in die am wenigsten entwickelten Länder

Bern, 11.03.2016 - Für Ausfuhren in die am wenigsten entwickelten Länder werden keine Ausfuhrbeiträge mehr gewährt. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Er hat eine Änderung der Verordnung über die Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten gutgeheissen.

Nach internationalem Handelsrecht zählen die Schweizer Ausfuhrbeiträge gemäss Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten („Schoggigesetz“) zu den Exportsubventionen. Solche Beiträge können negative Effekte auf die Agrarmärkte in Entwicklungsländern haben. Besonders anfällig sind dabei die am wenigsten entwickelten Länder (Least developed countries, LDC). Mit der Verordnungsänderung werden unerwünschte Effekte der Schweizer Ausfuhrbeiträge auf diese Ländergruppe reduziert.

Die Verordnungsrevision trägt auch dem Beschluss vom 19. Dezember 2015  der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi zum Exportwettbewerb Rechnung. Dieser Ministerbeschluss enthält ein Verbot von Exportsubventionen für Ausfuhren in am wenigsten entwickelte Länder.

In den letzten drei Jahren wurden nach Schätzungen der Eidgenössischen Zollverwaltung lediglich 0.5 Prozent der ausfuhrbeitragsberechtigen Produkte in am wenigsten entwickelte Länder exportiert.

Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2016 in Kraft.


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Aussenwirtschaftliche Fachdienste, Leiter Ressort Internationaler Warenverkehr,
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Beat Schladitz, Oberzolldirektion,
Abteilung Grundlagen und Wirtschaftsmassnahmen,
Chef Sektion Wirtschaftsmassnahmen,
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