17. Jahrestagung der Gemischten Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz

Bern, 10.07.2006 - Die Gemischte Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (CFS) hat ihre Jahrestagung am 29. und 30. Juni 2006 in Paris abgehalten. Sie stand unter dem gemeinsamen Vorsitz von André-Claude Lacoste, dem Chef der Generaldirektion für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (DGSNR), von Ulrich Schmocker, dem Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und von Werner Zeller, dem Chef der Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Die Delegationen haben einerseits Fragen des Strahlenschutzes im Spital- und Industriebereich sowie andererseits die Überwachung der Sicherheit von grossen industriellen Nuklearanlagen erörtert. Weiter wurden kürzliche Entwicklungen der organisatorischen Strukturen in diesen Bereichen in beiden Ländern diskutiert.

Auf dem Gebiet des Strahlenschutzes kamen zur Sprache: die neu geschaffene Abteilung „Strahlung und Gesundheit“ der DGSNR, die Entflechtung der Bewilligungsverfahren, die Anwendung der INES-Skala, die gemeinsame Strategie für die Abfallentsorgung des CERN, die Meldepflicht für ernsthafte Radiotherapie-Unfälle, die Zentralisierung der Daten aus der Messung der Umweltradioaktivität und die Jahresdosisgrenzwerte der Mitarbeiter von Kernkraftwerken.

Bei der Reaktorsicherheit und dem Transport von Kernmaterialien und Abfall haben die Delegierten die Ereignisse des vergangenen Jahres besprochen. Darunter fielen vor allem die kürzliche Zusammenkunft der Mitglieder des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfällen, sowie die Ereignisse in Kernkraftwerken. Gesprächsgegenstände waren weiter ihre Sicherheitsanalysen betreffend den höheren Abbrand von Kernmaterialien, Sicherheitsoptionen des EPR-Reaktors, die Vorbereitung der zehnjährlich stattfindenden Sicherheitsüberprüfungen in Frankreich und die Bedeutung der Evaluation der Sicherheit der nuklearen Transporte, der so genannten TranSAS-Missionen. Die Delegationen haben auch den Einfluss menschlicher und organisatorischer Faktoren auf die Sicherheit der Kernanlagen behandelt und beschlossen, den Austausch auf diesem Gebiet zu verstärken.

Die Präsidenten haben die Bedeutung in Erinnerung gerufen, welche sie den gemeinsam durchgeführten Inspektionen beimessen, sei es im Bereich des Strahlenschutzes oder der Reaktorsicherheit. Die Delegierten stellten die Ziele der in den nächsten Monaten in beiden Ländern geplanten Inspektionen vor, die gemeinsam durchgeführt werden könnten.

Auf dem Gebiet der Organisation der nuklearen Sicherheitsüberwachung und des Strahlenschutzes hat die französische Seite einerseits das Gesetz über die Transparenz und die Sicherheit im Nuklearbereich erläutert. Das Gesetz schafft vor allem eine unabhängige Sicherheitsbehörde. Andererseits wurde das Gesetz über das Programm für die dauerhafte Entsorgung von Kernmaterialien und radioaktiven Abfällen vorgestellt. Die Schweizer Seite äusserte sich zur Revision der Strahlenschutzverordnung und zum Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), das am 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist. Die Vorsitzenden haben beschlossen, dass die Protokolle der Sitzungen der Gemischten Kommission in Zukunft öffentlich und auf Verlangen erhältlich sein werden.

Zu dem wurden die Delegierten über den Stand der Verhandlungen informiert, die sich auf einen weiteren französisch-schweizerischen Briefwechsel über die gegenseitige Information auf regionaler Ebene beziehen (Basel-Colmar). Ein Abkommen wird wahrscheinlich vor Jahresende unterzeichnet.

Im Laufe der Zusammenkunft haben die Delegierten den Strahlenschutzdienst der Armeen (SPRA) besucht, vor allem das Zentrum für die Behandlung von Strahlengeschädigten sowie die festen und mobilen Labors. Die neuartige Behandlung eines Strahlengeschädigten, der von einer industriellen Quelle stark verstrahlt wurde, erweckte besonderes Interesse.

Die Kommissionsdelegation der Franzosen bestand aus Vertretern der Generaldirektion für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (DGSNR). Die schweizerische Delegation bestand aus einem Vertreter der Kantone sowie Vertretern der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), der Abteilung Staatsverträge und Nachbarrecht des Departements für auswärtige Angelegenheiten, der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und des Bundesamtes für Energie (BFE).


Adresse für Rückfragen

Werner Zeller, Bundesamt für Gesundheit BAG, Tel. 031 322 96 03
Pierre Multone, Bundesamt für Energie BFE, Tel. 031 322 56 20


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