Zahl der Schlichtungsverfahren hat deutlich zugenommen

Grenchen, 15.03.2016 - Bei den paritätischen Schlichtungsbehörden wurden 2015 im zweiten Halbjahr 17‘618 Schlich-tungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 stieg die Zahl um 26,4 Prozent (3‘679 Neueingänge). 6‘451 Verfahren aus dem Vorsemester waren noch hängig. Zu behandeln waren damit insgesamt 24‘069 Verfahren. Im zweiten Semester 2015 wurden 16‘512 Fälle erledigt. 7‘557 Fälle waren Ende 2015 noch pendent.

Erledigte Fälle

Eine Einigung zwischen den Parteien (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug) wurde in 8‘323 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 50,4 Prozent der erledigten Verfahren.

Bei 2‘100 Verfahren kam es zu keiner Einigung, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (12,7 Prozent).

In der Berichtsperiode wurden zudem 642 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen (3,9 Prozent der erledigten Fälle). Demgegenüber wurden 287 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (1,7 Prozent der erledigten Fälle). 

In 113 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken (0,7 Prozent der Fälle) wurde ein Entscheid getroffen.  

5‘047 Fälle wurden anderweitig erledigt (Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht). Dies entspricht 30,6 Prozent der erledigten Fälle.

Mit Wirkung ab 2. Juni 2015 ist der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen von 2 Prozent auf 1,75 Prozent gesunken. Während die Schlichtungsbehörden 2015 im ersten Halbjahr 831 Verfahren betreffend Mietzinssenkung zu behandeln hatten, ist diese Zahl im zweiten Halbjahr auf 2‘173 Fälle gestiegen.


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