Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Transparenzübereinkommen der UNO

Bern, 20.04.2016 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Ratifikation des UNO-Übereinkommens über Transparenz in sogenannten Investor-Staat-Schiedsverfahren verabschiedet. Dabei geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investitionen im Ausland. Das Übereinkommen dehnt die Transparenzregeln der UNO-Kommission für internationales Handelsrecht auf bereits bestehende Investitionsschutzabkommen aus, das heisst auch diese Schiedsverfahren werden weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit wird ein politisches Anliegen umgesetzt, das in den letzten Jahren auch in der Schweiz wiederholt formuliert worden ist.

Investor-Staat-Schiedsverfahren ermöglichen es Investoren, Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer im Ausland getätigten Investition vor einem unabhängigen Schiedsgericht auszutragen. Die UNO-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) hat im Sommer 2013 Regeln zur Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren verabschiedet, am 1. April 2014 sind sie in Kraft getreten. Sie verfolgen das Ziel, alle wesentlichen Verfahrensschritte und Entscheide eines solchen Schiedsgerichts grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sofern dadurch nicht schützenswerte Interessen oder das Schiedsverfahren selbst gefährdet werden.

Bisher werden die Transparenzregeln auf UNCITRAL-Schiedsverfahren angewendet, die auf der Grundlage eines nach dem 31. März 2014 abgeschlossenen Investitionsschutzabkommens (ISA) geführt werden. Für Schiedsverfahren, die auf einem bereits früher abgeschlossenen ISA beruhen, werden sie nur mit dem Einverständnis beider Parteien angewandt. Das UNO-Transparenzübereinkommen erleichtert es den Staaten, die UNCITRAL-Transparenzregeln auch auf diese Schiedsverfahren anzuwenden. Denn es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten grundsätzlich, die UNCITRAL-Transparenzregeln auf sämtliche Investor-Staat-Schiedsverfahren anzuwenden, also beispielsweise auch auf Schiedsverfahren gemäss den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).

Übereinkommen setzt wichtiges Anliegen um

Die Schweiz hat zum völkerrechtlichen Schutz von Auslandinvestitionen mehr als 120 ISA abgeschlossen. Die meisten ISA gewähren dem Investor zur Durchsetzung der festgelegten Verpflichtungen ein direktes schiedsgerichtliches Klagerecht gegen den Gaststaat (sog. Investor-Staat-Schiedsverfahren). Obwohl in solchen Verfahren ein Staat Verfahrenspartei ist, finden sie in der Regel unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies hat zu einer wachsenden Kritik an der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit geführt. Mit der Ratifikation des UNO-Transparenzübereinkommens will der Bundesrat somit ein wichtiges Anliegen umsetzen, das in der investitionspolitischen Diskussion der letzten Jahre auch in der Schweiz wiederholt formuliert worden ist.


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