Bundesrat beurteilt verschiedene Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial

Bern, 20.04.2016 - Der Bundesrat hat am 20. April 2016 mehr als 50 Gesuche von Schweizer Unternehmen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Ägypten, Bahrein, Jordanien, in den Libanon, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) - insbesondere vor dem Hintergrund des Jemenkonflikts - beurteilt. Dabei hat er Ausfuhrgesuche für Kriegsmaterial, bei welchen eine Eignung sowie ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemenkonflikt besteht (z.B. Handgranaten), abgelehnt. Bei den bewilligten Ausfuhrgesuchen handelt es sich grösstenteils um Kriegsmaterial für die Flugabwehr, also um Material, bei welchen kein Grund zur Annahme besteht, dass es im Jemenkonflikt zum Einsatz kommen könnte.

Seit dem 27. März 2015 hat sich die Behandlung von Gesuchen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Ländern, die sich an der von Saudi-Arabien geführten Militärintervention in Jemen beteiligen, verzögert. Aufgrund eines nun besseren Überblicks über die Situation im Jemen sowie der Dringlichkeit zahlreicher Geschäfte hat der Bundesrat eine Beurteilung der Gesuche vorgenommen. Diese Beurteilung erfolgte vor dem Hintergrund der Wahrung der aussenpolitischen Grundsätze sowie der Berücksichtigung des Risikos eines substanziellen Abbaus der industriellen Kapazitäten in landesverteidigungsrelevanten Bereichen.

Für den Bundesrat stand die Frage im Vordergrund, wie mit den an der militärischen Intervention in Jemen beteiligten Ländern umzugehen ist.

Gesuche für Güter, bei welchen aufgrund ihrer Eignung und der erleichterten Möglichkeit, sie an einen anderen Ort zu verbringen, und bei welchen ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemenkonflikt besteht, hat der Bundesrat grundsätzlich abgelehnt. Die abgelehnten Gesuche betreffen Kleinwaffen, dazugehörige Munition, Ersatzteile und Zubehör sowie Handgranaten im Gesamtwert von rund CHF 3 Mio. Abgelehnt wurden teilweise grosse Stückzahlen, so bspw. über 8‘000 Granaten und 25‘000 Handgranaten. Zusätzlich abgelehnt wurden Gesuche im Umfang von rund 16 Mio. CHF für die temporäre Ausfuhr eines unbewaffneten gepanzerten Truppentransporters nach Katar zu Testzwecken, für die Ausfuhr einer grösseren Menge Treibladungspulver zur Weiterverarbeitung durch ein Unternehmen in den VAE sowie für die Ausfuhr einer grösseren Menge Kleinkalibermunition ebenfalls nach den VAE.

Im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung hat der Bundesrat jene Gesuche gutgeheissen, bei denen kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im Jemenkonflikt zum Einsatz kommen könnte. Es handelt sich insbesondere um Kriegsmaterial für die Flugabwehr, das der legitimen militärischen Selbstverteidigung oder dem Schutz von zivilen Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Wasserversorgungsanlagen dient. Aufgrund von Konzeption und Einsatzspektrum dieser Waffen lässt sich eine missbräuchliche Verwendung zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen weitgehend ausschliessen.

Konkret bewilligte der Bundesrat Gesuche im Umfang von rund CHF 178 Mio. für Lieferungen von Ersatzteilen und Komponenten für Flugabwehrsysteme nach Ägypten, Bahrain, Saudi-Arabien sowie den VAE. Darin enthalten sind Lieferungen für Saudi-Arabien für Ersatzteile zu früher ausgeführten Flugabwehrsystemen – sowie einer geringen Menge Munition zu solchen Systemen – im Gesamtwert von rund CHF 106 Mio.

Weiter bewilligte der Bundesrat Gesuche im Umfang von rund CHF 7 Mio. für:

  • Ersatzteile und Baugruppen für F-5-Kampfflugzeuge nach Bahrain,
  • Ersatzteile für M109 Panzerhaubitzen nach den VAE,
  • Kleinwaffen sowie Kleinwaffenzubehör an Privatpersonen und Kleinkalibermunition nach Ägypten, Jordanien, Katar, Kuwait und den VAE, sowie
  • die Vermittlungen von Einzelwaffen aus den USA an Privatpersonen in den VAE.

Neue Gesuche für die Ausfuhr nach Staaten, die sich an der Intervention im Jemen beteiligen, werden weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Verwaltung oder gegebenenfalls durch den Bundesrat beurteilt. Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung in der Golfregion aufmerksam verfolgen.

Der Bundesrat hat am 20. April 2016 auch ein Gesuch für die Ausfuhr einer kleinen Stückzahl von Sturmgewehren und Maschinenpistolen an die Garde eines libanesischen Ministers bewilligt. 


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