Schweizer Strafanzeigen in Sachen VW nach Deutschland weitergeleitet

Bern, 22.04.2016 - Die in Vereinbarung mit der Schweizer Staatsanwälte-Konferenz (SSK) bei der Bundesanwaltschaft zusammengeführten Strafanzeigen in Sachen „VW-Abgasaffäre“ wurden zwischenzeitlich im Rahmen eines Strafübernahmebegehrens an die Staatsanwaltschaft in Braunschweig zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat sich im Oktober 2015 im Rahmen der Schweizer Staatsanwälte-Konferenz (SSK) mit den 26 Staatsanwaltschaften der Kantone darauf geeinigt, dass sämtliche Strafanzeigen im Kontext mit der „VW-Abgasaffäre“ bei ihr gesammelt und einer gesamtschweizerischen Lösung zugeführt werden sollen. Die seither bei der BA eingegangenen gut 2000 Strafanzeigen wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig an diese zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Das entsprechende Strafübernahmebegehren wurde Mitte April 2016 zusammen mit den Strafanzeigen der Post übergeben. 

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden führen in Zusammenhang mit der „VW-Abgasaffäre“ keine eigenen Strafverfahren. Sie stützen sich dabei namentlich auf Art. 8 Abs. 3 und 4 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), wonach auf die Strafverfolgung verzichtet werden kann, wenn eine ausländische Behörde dieselbe Straftat bereits verfolgt oder die Verfolgung an die betreffende Behörde abgetreten wurde. Im vorliegenden Fall führt die Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits eine Strafuntersuchung, welche die gesamte Faktenlage und damit sämtliche betroffenen 11 Millionen Fahrzeuge in aller Welt berücksichtigt. 


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