Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Klage der Pöstlergewerkschaft SAP

Bern, 04.05.2016 - Der Bundesrat hat am 4. Mai 2016 den Bericht zur Klage der Schweizerischen Autonomen Pöstlergewerkschaft (SAP) bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedet. Die Klage der Gewerkschaft bezieht sich auf die Weigerung der Post, die SAP an den Verhandlungen zum neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) teilnehmen zu lassen. Für den Bundesrat sind die Schweizer Rechtsetzung und die Praxis ausreichend. Die SAP habe zudem Zugang zu allen Rechtswegen vor den Schweizerischen Gerichten hatte gehabt, hält der Bundesrat fest. Er empfiehlt daher, die Klage abzuweisen.

Die SAP hat bei der IAO im Oktober 2014 eine Klage gegen die Schweiz eingereicht. Durch die Weigerung der Post, sie als Sozialpartner bei der Aushandlung des neuen GAV anzuerkennen, sei ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt worden. Die Schweiz verstösst damit gemäss SAP gegen zwei der IAO-Übereinkommen, welche sie ratifiziert hat: das Übereinkommen Nr. 98 zum Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen und das Übereinkommen Nr. 154 zu Kollektivverhandlungen. Die SAP hat sich an die IAO gewandt, um eine Gesetzes- und Praxisänderung bezüglich der gewerkschaftlichen Repräsentativität in der Schweiz zu fordern. Für die Post ist die SAP weder numerisch noch geographisch repräsentativ genug, um als sozialer Partner zu den Verhandlungen zugelassen zu werden. Als zusätzlichen Grund gibt die Post das angeblich illoyale Verhalten der Gewerkschaft ihr gegenüber an.

Der Bundesrat hat die Kompetenz, im Namen der Schweiz zur Beschwerde der SAP Stellung zu nehmen. Er erinnert in seinem Bericht daran, dass eine Gewerkschaft die folgenden drei Kriterien erfüllen muss, um an einer Kollektivverhandlung mit einem Arbeitgeber teilnehmen zu können: das Recht, Tarifverträge abzuschliessen, eine ausreichende Repräsentativität der Gewerkschaft und eine loyale Haltung der Gewerkschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Kriterien wurden durch die Jurisprudenz des Bundesgerichts mit dem Ziel etabliert, jegliche Art von Befangenheit und Missbrauch zu verhindern.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Schweizer System pragmatisch ist und den erwähnten IAO Übereinkommen entspricht. Es erlaubt, Situationen von Fall zu Fall zu beurteilen und dabei Eigenheiten von Firmen und Branchen Rechnung zu tragen. Es sei nicht nötig ist, in diesem Bereich Gesetze zu erlassen und dass die Rechtsweggarantie der SAP im vorliegenden Fall respektiert wurde, hält der Bundesrat fest. Er empfiehlt der IAO daher, diese Klage abzuweisen.


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