Tätigkeitsbericht 2015 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Bern, 24.05.2016 - Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2015 veröffentlicht. Neben Aufgaben im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle befasste sich die KNS mit Arbeiten im Hinblick auf die geplante Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM).

Die KNS nahm Stellung zu Forderungen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) für den Weiterbetrieb des KKM bis zur endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs im Jahr 2019. Weiter kommentierte sie sicherheitsrelevante Aspekte der möglichen Bewilligungsregimes nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs sowie das Konzept des sogenannten technischen Nachbetriebs.

Ende Januar 2015 wurde der Vorschlag der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) für die Standortgebiete für Tiefen¬lager für radioaktive Abfälle veröffentlicht. Die KNS prüfte diesen Vorschlag vertieft.

Weitere Tätigkeiten umfassten unter anderem die Stellungnahme zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2014 des ENSI-Rats zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und die Kommentierung des Entwurfs der Richtlinie ENSI-G02, Teil 1 „Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke: Grundlagen".

Der Tätigkeitsbericht 2015 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 58 481 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).

Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss „Sachplan geologische Tiefenlager" nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat sieben Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. www.kns.admin.ch


Adresse für Rückfragen

Dr. Bruno Covelli, Präsident der KNS, Tel. 062 842 15 88
Dr. Johannes Holocher, Leiter KNS-Sekretariat, Tel. 058 481 86 81



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Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit
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