Die Armee unterstützt die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels

Bern, 23.05.2016 - Die Armee unterstützt die Eröffnungsfeier des Gotthard-Basistunnels mit Sicherheits- und Unterstützungsleistungen. Der subsidiäre Sicherungseinsatz dauert vom 30. Mai bis 5. Juni 2016 und umfasst auch Einschränkungen im Luftraum. Bis zu 2000 Armeeangehörige leisten einen Assistenzdienst-Einsatz.

Am heutigen Montag rückt das Gros der Truppe für den Einsatz Gottardo 2016 ein. Die Armee unterstützt damit gemäss Bundesratsbeschluss die Sicherheitsmassnahmen der Kantone Uri und Tessin für die Eröffnungsfeierlichkeiten des Gotthard Basistunnels. Zu den Sicherheitsleistungen der Armee gehören Objekt- und Personenschutz, die Sicherung des Luftraumes, Luftaufklärung und -transporte sowie Sanität und Verkehrsleitung. Der Assistenzdienst dauert vom 30. Mai bis zum 5. Juni 2016. In diesen sieben Tagen sind maximal 2000 Armeeangehörige im Assistenzdienst. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden, das heisst den Kantonspolizeien von Uri und Tessin, die über einen gemeinsamen Einsatzstab verfügen. Die Führungsverantwortung für den Armeeeinsatz verbleibt bei der Armee.

Die Einschränkungen im Luftraum dauern am Dienstag, 31. Mai, von 08.30 bis 11.50 Uhr (fürs Training) und am Mittwoch, 1. Juni, von 10.00 bis 18.00 Uhr (für den Einsatz). Betroffen sind zwei Gebiete mit einem Radius von je 25 nautischen Meilen (zirka 46,3 Kilometer) um die Festplätze Rynächt UR und Pollegio TI in eine Höhe bis zirka 5330 m über Meer. Flugzeuge, die diesen Luftraum passieren wollen, benötigen eine Genehmigung der Luftwaffe.

Über den subsidiären Sicherungseinsatz hinaus unterstützt die Armee die Eröffnung des Gotthard Basistunnels seit dem 3. Mai mit weiteren Leistungen. Dazu gehören Materialtransporte, der Auf- und Abbau von Festinfrastruktur, Bahnperrons und Bodenabdeckungen. Diese Leistungen im Umfang von rund 2100 Manntagen erfolgen nach der «Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln» (VUM), welche die Möglichkeit von militärischer Unterstützung für Anlässe von nationaler oder internationaler Bedeutung vorsieht.


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