Fall 1MDB: Strafverfahren gegen die Bank BSI AG eröffnet

Bern, 24.05.2016 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren gegen die Bank BSI AG eröffnet. Das Verfahren wurde aufgrund von Erkenntnissen im Strafverfahren im Zusammenhang mit 1MDB sowie aufgrund von Elementen des Entscheids der FINMA vom 23. Mai 2016 eröffnet. Die BA hat den Verdacht auf Mängel in der internen Organisation der Bank, aufgrund derer die Bank mögliche Straftaten nicht verhindern konnte, welche momentan im Rahmen des Strafverfahrens der BA im Zusammenhang mit 1MDB untersucht werden.

Das Schweizer Recht (Art. 102 Abs. 2 StGB) erlaubt die strafrechtliche Verfolgung eines Unternehmens, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um Straftaten zu verhindern. Darunter fallen unter anderem Straftaten in Bezug auf Geldwäscherei oder Korruption und Straftaten von Dritten.

 

Das Strafverfahren gegen die BSI AG wurde am 23.05.2016 aufgrund von Erkenntnissen aus dem Strafverfahren der BA im Zusammenhang mit 1MDB sowie aufgrund von Elementen des Entscheids der FINMA vom 23. Mai 2016 eröffnet. Diese Elemente legen den Verdacht nahe, dass die Straftaten der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) sowie der Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB), welche momentan im Rahmen des Strafverfahrens der BA im Zusammenhang mit 1MDB untersucht werden, durch eine adäquate Organisation der BSI AG hätten verhindert werden können.

 

Für alle Fragen betreffend dem Strafverfahren der BA, welches im Zusammenhang mit 1MDB geführt wird, sind die Medienmitteilungen vom 29.01.2016 und vom 12.04.2016 auf der Homepage der BA aufgeschaltet.

 

Die Unschuldsvermutung gilt sowohl für alle natürlichen als auch für alle juristischen Personen.

 

 

 

 


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