Der Bundesrat verabschiedet einen Bericht über die Perspektiven der Langzeitpflege

Bern, 25.05.2016 - Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird die Bevölkerung immer älter. Damit steigt auch die Zahl der Personen, die auf Pflege angewiesen sind. Der Bundesrat zeigt in einem Bericht auf, welches die Herausforderungen der Langzeitpflege sind und mit welchen Massnahmen diesen begegnet werden soll. Gemeinsam mit den Kantonen sollen die bereits ergriffenen Massnahmen weiter konkretisiert werden.

Prognosen gehen davon aus, dass für die Pflege von betagten Menschen in der Schweiz bis 2020 rund 17'000 neue Vollzeitstellen geschaffen werden müssen. Zudem müssen etwa 60'000 Gesundheitsfachleute wegen Pensionierungen ersetzt werden. Gleichzeitig muss auch in die Versorgungsstruktur investiert werden: Es braucht zum einen mehr Plätze in den Pflegeheimen; zum anderen muss auch das Angebot in der ambulanten Pflege ausgebaut werden. Der Trend weg von den Alters- und Pflegeheimen hin zu anderen Betreuungsformen wie Spitex oder intermediären Strukturen wird sich fortsetzen. Mit steigendem Alter der Patientinnen und Patienten wird die Pflege auch anspruchsvoller, weil sie gleichzeitig an mehreren Krankheiten leiden oder an Demenz erkranken.

Gemäss Hochrechnungen werden sich die Ausgaben für die Langzeitpflege von rund 6 Milliarden Franken (2011) bis 2045 verdreifachen. Die Hauptbetroffenen dieses Anstiegs werden die Kantone und privaten Haushalte sein. Der Bericht des Bundesrats skizziert deshalb verschiedene Varianten, wie diese (Mehr-)Kosten finanziert werden könnten. Diese reichen von einer Pflegeversicherung zur Abdeckung der Betreuungskosten über eine Versicherung, bei der nur die Pflegeleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgedeckt werden, bis zu einer umfassenden Versicherungslösung.

Um den Herausforderungen zu begegnen, sind vielfältige Massnahmen erforderlich. Im Vordergrund stehen Präventionsmassnahmen, um die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinaus zu zögern. Dazu sollen erstens Präventionsanstrengungen weiterentwickelt werden, die das Risiko einer Erkrankung an nicht-übertragbaren Krankheiten senken. Zweitens sollen spezifische Präventionsmassnahmen für ältere Menschen (z.B. Sturzprävention, Bewegungsförderung, Verbesserung der Ernährung zur Vermeidung von Mangelzuständen) intensiviert und schliesslich Massnahmen zur Verankerung der Prävention in der Gesundheitsversorgung ergriffen werden.

Neben der Prävention sind Massnahmen zur Steigerung der Qualität und Effizienz notwendig. Durch die Förderung der koordinierten Versorgung kann die Pflege effektiver und effizienter aufgestellt werden. Alle an der Behandlung, Pflege und Betreuung beteiligten Fachleute sollen ihre Arbeit aufeinander abstimmen und die Leistungen wirkungsvoller erbringen. Der Bund führt dazu in den nächsten Monaten ein Projekt durch, bei dem (hoch-) betagte, mehrfach erkrankte Menschen im Mittelpunkt stehen. Bei ihnen sollen verschiedene Angebote und Übergänge im Patientenpfad besser abgestimmt werden. Dazu gehören etwa die Vorbereitung eines Spitalaufenthalts oder der Transfer von einer Spitalabteilung in ein Pflegeheim.

Im Personalbereich haben Bund und Kantone ebenfalls verschiedene Initiativen gestartet. Mit der Fachkräfteinitiative will der Bundesrat unter anderem die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachleuten stärken und pflegende Angehörige besser unterstützen.

Die bereits ergriffenen Massnahmen gilt es weiter zu forcieren. Der Bundesrat schlägt daher ein Massnahmenpaket „Langzeitpflege“ vor, welches neben der Prävention auch Massnahmen in den Bereichen Entlastung pflegender Angerhörigen, Versorgung, Qualität und Effizienz der Leistungserbringung sowie ein Monitoring der Pflegebedürftigkeit beinhaltet. Die Priorisierung der Massnahmen, ihre konkrete Ausgestaltung und die Klärung der entsprechenden Zuständigkeiten für die Umsetzung sollen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik erfolgen.

Mit dem Bericht beantwortet der Bundesrat drei Vorstösse aus dem Parlament, die sich auf die Langzeitpflege beziehen. Es sind dies die Postulate "Strategie zur Langzeitpflege" (12.3604), "Ausweitung der Säule 3a zur Deckung der Pflegekosten" (14.3912) und "Pflegekostenversicherung auf den Prüfstand. Schutz des eigenen Vermögens!" (14.4165).


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