Bundesrat beantragt Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom und eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Alarmierungsverordnung

Bern, 25.05.2016 - Das Sicherheitsfunksystem Polycom soll bis 2030 weiter betrieben werden. Daher beantragt der Bundesrat für werterhaltende Massnahmen einen Verpflichtungskredit von 159,6 Millionen Franken. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, die Vernehmlassung über eine Änderung der Alarmierungsverordnung zu eröffnen. Mit der Änderung soll die Teilerneuerung und die Aufteilung der Kosten von Polycom, eine solidere rechtliche Abstützung erhalten.

Das Sicherheitsfunknetz Polycom wird täglich intensiv genutzt und ermöglicht den Funkkontakt zwischen den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz sowie dem Nationalstrassenunterhalt und den Betreibern von kritischer Infrastruktur. Zwischen 2001 bis 2015 haben sich dem System alle Kantone angeschlossen. Damit Polycom bis ins Jahr 2030 genutzt werden kann, muss das System technologisch überholt werden. Nur so werden die Nutzer ihre Basisstationen (Antennen), die ihre Lebensdauer erreicht haben, ersetzen können.

Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom

Eine grundsätzliche Ablösung von Polycom durch ein anderes System macht weder wirtschaftlich, technisch noch betrieblich Sinn. Der Auftrag für die Werterhaltung von Polycom erging an die bisherigen Hersteller und Lieferanten, da diese die erforderlichen Lizenzen als geistiges Eigentum besitzen.

Um die Produktions- und Programmierungskapazitäten für die Schweiz zu sichern, musste die Entwicklung des sogenannten Gateway, der während der Zeit der Umstellung den Parallelbetrieb älterer und neuer Basisstationen ermöglicht, bereits für das Frühjahr 2016 beauftragt werden. Dazu hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Dezember 2015 mit der Industrie eine Leistungsvereinbarung über den Werterhalt von Polycom unterzeichnet, unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung der erforderlichen Kredite. Im ersten Quartal 2016 wurde ein detaillierter Vertrag über die Zusammenarbeit ausgearbeitet, auch dieser unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung.

Die Gesamtausgaben für den Werterhalt von Polycom werden sich bis 2030 auf 500 Millionen Franken belaufen. Davon beantragt der Bundesrat dem Parlament mit beiliegender Botschaft einen Verpflichtungskredit von 159,6 Millionen Franken.

Eröffnung der Vernehmlassung

Für die ab 2018 anstehende Teilerneuerung des Sicherheitsfunksystems Polycom und die Aufteilung der Kosten soll eine solidere rechtliche Abstützung geschaffen werden. Dies soll mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002 (BZG; SR 520.1) erreicht werden. Angesichts des Zeitbedarfs von mehreren Jahren für eine Gesetzesänderung will der Bundesrat als Übergangslösung die Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 (AV; SR 520.12) anpassen. Er hat daher die Vernehmlassung über die Änderung der Alarmierungsverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 16. September 2016. Die Botschaft zur entsprechenden Änderung des BZG soll dem Parlament voraussichtlich 2017 unterbreitet werden. In der Substanz geht es darum, bezüglich der Kostenbeteiligung die allgemein akzeptierte geltende Praxis abzubilden. Die Anpassungen der Alarmierungsverordnung haben keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone.


Adresse für Rückfragen

Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
058 464 88 75



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Bundesamt für Bevölkerungsschutz
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61863.html