Vernehmlassungsfrist zum Kernenergiehaftpflichtgesetz und zu vier Kernenergieverordnungen abgelaufen

Bern, 01.11.2005 - Die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Juli eröffneten Vernehmlassungen zur Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) und zu vier neuen Kernenergieverordnungen sind gestern zu Ende gegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet. Die Botschaft zur Totalrevision des KHG wird dem Parlament voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2006 vorgelegt. Die Inkraftsetzung der vier Kernenergieverordnungen durch den Bundesrat ist für das zweite Quartal 2006 geplant.

Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG)

Mit der Totalrevision des KHG von 1983 soll der Opferschutz insbesondere in zwei Bereichen verbessert werden. Einerseits soll die Deckungssumme von bisher 1 Milliarde auf 2,25 Milliarden Franken erhöht werden. Andererseits ermöglicht die Revision die Ratifikation von drei internationalen Übereinkommen im Bereich der Kernenergiehaftpflicht, welche eine Harmonisierung und Vereinfachung der Entschädigungsverfahren vorsehen.

Während alle Vernehmlassungsteilnehmenden die Ratifikation der Übereinkommen und die Verbesserung des Opferschutzes grundsätzlich begrüssen, wurden von einigen Seiten Fragen im Zusammenhang mit der Höhe der Deckungssumme und den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Erhöhung aufgeworfen. So sind einige Vernehmlassungsteilnehmende der Ansicht, dass die Prämien, welche die Betreiber aufgrund der höheren Deckungssumme bezahlen müssten, eine Erhöhung des Strompreises zur Folge haben und die schweizerischen Produzenten gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen könnten. Andere beurteilen die Höhe der Deckungssumme als ungenügend, um die Schäden eines nuklearen Unfalls zu decken.

Verordnungen betreffend Anforderungen an das Personal von Kernanlagen, Personensicherheitsprüfungen, Betriebswachen sowie druckführende Teile

Mit diesen Verordnungen werden unter anderem die Mindestanforderungen bezüglich Qualifikation und Ausbildung des Fachpersonals von Kernanlagen, die Ausrüstung und Bewaffnung der Wachen sowie die spezifischen Anforderungen an die druckführenden Teile von Kernanlagen geregelt. Einzelne Vernehmlasser beantragen Änderungen verschiedener Bestimmungen. Weiteres Vorgehen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und die Vorlagen entsprechend überarbeitet. Die Botschaft zur Totalrevision des KHG wird dem Parlament voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2006 vorgelegt. Die Inkraftsetzung der vier Kernenergieverordnungen durch den Bundesrat ist für das zweite Quartal 2006 geplant.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-623.html