Genehmigung des generellen Projekts für den Ausbau des Anschlusses von Malley

Bern, 22.06.2016 - Der Bundesrat hat das generelle Projekt für den Ausbau des Anschlusses von Malley im Westen von Lausanne genehmigt. Das Projekt sieht je eine neue Einfahrtsrampe nördlich und südlich des Anschlusses für den Verkehr in Richtung Maladière vor. Damit sollen die Kapazität und die Sicherheit der Zugänge zur Autobahn erhöht werden – dies namentlich im Hinblick auf die erwartete erhebliche Verkehrszunahme bis 2030. Die Kosten des Projekts belaufen sich auf total 11,5 Millionen Franken (inkl. Teuerung und MWST). Der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne beteiligen sich zu insgesamt 35 Prozent an der Finanzierung des Anschlusses, wobei der Kanton 2,5 Millionen Franken und die Stadt 1,6 Millionen Franken übernimmt.

Der betreffende Streckenabschnitt der Nationalstrasse N1 verbindet die Verzweigung Ecublens mit dem Kreisel Maladière am westlichen Ende von Lausanne. Seit dem Bau des Autobahnnetzes in den Sechzigerjahren wurden punktuelle Verbesserungen an den Anschlüssen Crissier und Malley (Halbanschluss) vorgenommen, um den wachsenden Bedürfnissen des Individualverkehrs gerecht zu werden.

Heute leiden die beiden Anschlüsse sowie der Kreisel Maladière auf der N1 während der Spitzenzeiten unter erheblichen Kapazitätsproblemen und können den Verkehr im Westen Lausannes, einer stark wachsenden Region, nicht mehr allein bewältigen. Die Einzugsgebiete der Anschlüsse Crissier und Malley generieren bekanntlich ein anhaltend kräftiges Verkehrswachstum.

Um die Situation in diesem Sektor langfristig zu verbessern und dem Ersuchen des Kantons Waadt nachzukommen, wurden in früheren Studien der Bau zweier neuer Anschlüsse in Chavannes und in Ecublens sowie der Vollausbau des Halbanschlusses Malley vorgeschlagen. Die beiden neuen Anschlüsse sind Gegenstand eines separaten generellen Projekts, während es beim vorliegenden Dossier um eine Ergänzung des bestehenden Anschlusses von Malley im Stadtgebiet von Lausanne geht.

Projektbeschreibung

Das Projekt sieht den Bau folgender Einfahrtsrampen vor:

  • nordöstliche Rampe (Teilkleeblatt), leichte Änderung der bestehenden Rampe und Versetzung der bestehenden Lärmschutzwand;
  • südliche Rampe (Teilkleeblatt) mit einer Stützmauer zur ARA hin zwecks Verminderung der Landbeanspruchung; Versetzung der Fernwärmeleitungen.

Bei diesem Projekt sind keine flankierenden Massnahmen vorgesehen.

Die gesamten Kosten des Projekts belaufen sich auf 11,5 Millionen Franken einschliesslich Teuerung und Mehrwertsteuer.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle des Bundesamts für Strassen ASTRA
+41 58 464 14 91


Herausgeber

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-62330.html