Bundesrat will den öffentlichen Regionalverkehr weiter entwickeln

Bern, 22.06.2016 - Der regionale Personenverkehr (RPV) ist ein wichtiges Element des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Sowohl die Nachfrage als auch die Leistungen im RPV sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass die Finanzierung des RPV heute jeweils kurzfristig gesichert werden muss und zu wenige Anreize für Effizienzsteigerungen bestehen. Der Bundesrat möchte das bestehende System deshalb überarbeiten. Er hat heute dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Auftrag erteilt, bis spätestens Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Der regionale Personenverkehr (RPV) sichert die Grunderschliessung der Regionen mit öffentlichem Verkehr. Diese erfolgt meist mit Bahnen und Bussen, in einigen Fällen auch per Schiff oder Seilbahn. Der RPV hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Von 2007 bis 2015 stieg die Nachfrage im Durchschnitt um 4.7 Prozent pro Jahr. Der Kostendeckungsgrad hat sich kontinuierlich verbessert. Im Durchschnitt finanzieren die Passagiere heute allerdings nach wie vor nur knapp 50 Prozent der Kosten, die anderen 50 Prozent bezahlen Bund und Kantone als Besteller der RPV-Angebote.

In den letzten Jahren hat sich auch gezeigt, dass das System weiter optimiert werden sollte. Die Finanzierung gewisser Angebote konnte teilweise erst relativ spät geregelt werden. Zudem existieren teilweise komplexe Schnittstellen und es fehlen Anreize für mehr Effizienz. Das Bundesamt für Verkehr hat deshalb 2014 das Bestellverfahren im RPV evaluiert und eine Expertengruppe eingesetzt. Diese hat im November 2015 ihren Bericht vorgelegt. Darin wurden erste Reformideen aufgezeigt. Das BAV hat die Ergebnisse des Expertenberichts sodann mit verschiedenen Akteuren besprochen. Bundesstellen, Kantone und Transportunternehmen anerkennen grundsätzlich die Notwendigkeit, das bestehende System weiter zu entwickeln. Dabei haben sich zwei Kernpunkte herauskristallisiert: So ist zu klären, wie die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen möglichst sinnvoll aufgeteilt werden sollen. Zudem soll geprüft werden, wie weitere Anreize für unternehmerisches Handeln und für Effizienzsteigerungen geschaffen werden können.

Der Bundesrat hat heute das UVEK beauftragt, bis spätestens Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Reform des RPV auszuarbeiten. Der Bund wird die Kantone als Mitbesteller des RPV bei den Arbeiten als gleichberechtigte Partner einbeziehen. Auch die Transportunternehmen sollen eng in die Arbeiten eingebunden werden.


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