Staus verursachen jährliche Kosten von 1,6 Milliarden Franken

Ittigen, 23.06.2016 - Die volkswirtschaftlichen Kosten von Staus betragen rund 1,6 Milliarden Franken pro Jahr. Die neuen Berechnungen der Staukosten bestätigen frühere Ergebnisse.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) haben die von Staus verursachten Kosten in der Schweiz neu berechnen lassen. Die Untersuchung trägt unter anderem dazu bei, den Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs zu ermitteln. Staukosten setzen sich aus Zeit-, Energie-, Umwelt- und Unfallkosten zusammen. Die Zeitkosten bewerten die Zeitverluste, die den Verkehrsteilnehmenden infolge von Staus entstehen. Da die Fahrweise im Stau weniger energieeffizient als im fliessenden Verkehr ist, entstehen auch höhere Betriebs- oder Energiekosten. Zudem tragen der erhöhte Energieverbrauch und eine ineffizientere Fahrweise im Stau zu höheren Schadstoffemissionen und folglich zu Umweltkosten bei. Unfälle im Stau führen zu staubedingten Unfallkosten.

Die neu berechneten Staukosten umfassen einerseits die Stauzeitkosten für die Jahre 2010 bis 2014 und andererseits die staubedingten Anteile der Umwelt-, Unfall- sowie Energiekosten für das Jahr 2010. Die gesamten Staukosten beziehungsweise die volkswirtschaftlichen Kosten von Staus betrugen 2010 rund 1,6 Milliarden Franken (1995: 1,1 Milliarden Franken). Davon machen die staubedingten Zeitkosten rund siebzig Prozent aus, die staubedingten Energie-, Umwelt- und Unfallkosten zusammen die restlichen dreissig Prozent. Die neuen Berechnungen haben ausserdem ergeben, dass die Kosten für die im Stau verbrachten Zeiten zwischen 2010 und 2014 von 1,1 auf 1,25 Milliarden Franken pro Jahr stiegen.

Die vom Schwerverkehr verursachten Stauzeitkosten wurden für 2010 auf 378 Millionen Franken beziffert und stiegen bis 2014 auf 421 Millionen Franken an. Diese Kosten werden separat ausgewiesen, weil sie für die Berechnung des Kostendeckungsgrads des Schwerverkehrs und somit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) relevant sind. Ziel ist es, dass der Schwerverkehr mittels LSVA die Kosten bezahlt, die er gemäss der vom Bundesgericht vorgegebenen Methodik bei anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern verursacht.


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