Bundesrat passt Zulassungsverfahren für gewerbsmässig verkehrende Schiffe an

Bern, 29.06.2016 - Die Sicherheit der Schiffe, mit denen gewerbsmässig Personen oder Güter befördert werden, soll bei der Zulassung künftig wie bei Eisenbahnen und Seilbahnen risikoorientiert überprüft werden. Dies beantragt der Bundesrat dem Parlament mit einer Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes. Zudem sollen Atemalkoholproben als gleich beweissicher wie Blutproben anerkannt und die rechtlichen Voraussetzungen für ein Schifffahrtsregister geschaffen werden.

Zentrales Element der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) ist die Einführung der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht sowie eines Sicherheitsnachweises im Bereich der gewerblichen Fahrgast- und Güterschifffahrt. Bisher wurden diese Schiffe bei der Zulassung umfassend geprüft. Künftig soll die Prüftätigkeit auf diejenigen Bereiche konzentriert werden, die besondere Risiken beinhalten. Damit erfolgt eine Angleichung an die Eisenbahnen und Seilbahnen. Dort wurden damit gute Erfahrungen gemacht.

Mit der Teilrevision will der Bundesrat zudem die Grundlage dafür schaffen, dass die Fahrfähigkeit von Schiffsführern grundsätzlich mit einer Atemalkoholprobe – mit dem "Blasen ins Röhrli" analog zum Strassenverkehr – beweissicher überprüft werden kann. Bisher musste als Beweis immer eine Blutprobe vorgenommen werden. Blutproben sind aufwändig und teuer und bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Der Bundesrat kommt zudem dem Wunsch der Mehrheit der Kantone nach und schafft mit der Teilrevision des BSG eine gesetzliche Grundlage, um wie im Strassenverkehr zentrale Register über die Schiffe, deren Halter und Fahrberechtigungen zu ermöglichen und so einen effizienten Vollzug der Binnenschifffahrtsgesetzgebung zu erleichtern. Der definitive Entscheid und die Verantwortung für das Einrichten der Register liegt bei den Kantonen, da diese für den Vollzug zuständig sind. Ebenso wird im Gesetz festgehalten, dass die allfällige Einrichtung und der Betrieb der neuen Register durch die Kantone finanziert werden muss.


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