Der Prämienbeitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung wird erhöht

Bern, 01.07.2016 - Psychische Erkrankungen sollen künftig rascher erkannt und behandelt und die Gesundheit im Alter gestärkt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhöht deshalb den Zuschlag auf der Krankenkassenprämie, wie dies von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beantragt worden ist. Damit soll die Belastung des Gesundheitssystems durch chronische, nichtübertragbare Krankheiten verringert werden.

Der Prämienzuschlag von heute jährlich 2.40 Franken pro krankenversicherter Person wird in zwei Schritten erhöht. 2017 steigt der Betrag auf 3.60 Franken. Damit wird die Stiftung künftig im Rahmen von kantonalen Aktionsprogrammen insbesondere die Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen unterstützen. Mit der Erhöhung um weitere 1.20 Franken ab dem Jahr 2018 werden einerseits die Massnahmen zur Förderung der Gesundheit im Alter (z.B. Sturzprävention oder Verhinderung von Mangelernährung) verstärkt und andererseits innovative Präventionsprojekte in der Gesundheitsversorgung finanziert, mit Schwerpunkt auf den nichtübertragbaren Krankheiten.

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hat die Erhöhung des Zuschlags in zwei Schritten begrüsst. Verschiedene kritische Anmerkungen aus der Vernehmlassung wurden zudem aufgenommen. So wird eindeutig festgehalten, dass der Betrag bis mindestens Ende 2024 nicht mehr erhöht wird.
Zudem werden die Einzelheiten der Verwendung der Mittel auf der Grundlage eines regelmässigen Monitorings – wie von verschiedener Seite gefordert – jährlich neu beurteilt. Damit wird sichergestellt, dass die Gelder in den Folgejahren optimal eingesetzt werden, ohne die Fortführung mehrjähriger Programme der Kantone zu gefährden. Überdies wird das EDI den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte jährlich über die Verwendung der Mittel Bericht erstatten.

In der Schweiz betrugen 2011 die direkten medizinischen Kosten aller nichtübertragbaren chronischen Krankheiten 51,7 Milliarden Franken. Zu diesen Krankheiten gehören Krebs, psychische Krankheiten, Diabetes, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen oder Muskel-Skelett-Erkrankungen. Mit gesundheitsfördernden und präventiven Massnahmen wird das Ziel verfolgt, die Krankheitslast und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern. Zudem zeigt der erst kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Bericht über die Perspektiven der Langzeitpflege, dass die demografische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten zu Mehrausgaben für die Langzeitpflege in Milliardenhöhe führen wird. Es lohnt sich deshalb in Präventionsmassnahmen zu investieren, die die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszögern.

Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Versicherer dazu, gemeinsam mit den Kantonen eine Institution zu betreiben, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Diese Aufgabe wird durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wahrgenommen und zum grössten Teil über einen Zuschlag auf der Krankenkassenprämie finanziert. Versicherer und Kantone nehmen damit eine entscheidende Rolle für die zielgerichtete Verwendung der Gelder wahr. Der Betrag von 2.40 Franken pro Jahr ist seit 1998 unverändert und wurde nie der Teuerung angepasst. 1998 machte er 0.15 Prozent der Standardprämie aus (Erwachsene mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung). Mit der vom EDI bewilligten Erhöhung, steigt er von heute 0.04 auf 0.08 Prozent im Jahr 2018.


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