Schweiz und EU streben ein bilaterales Abkommen im Strombereich an

Bern, 29.09.2005 - Bundesrat Moritz Leuenberger und Andris Piebalgs, EU-Kommissar für Energie, haben heute ihre gemeinsame Absicht bekräftigt, ein bilaterales Abkommen im Elektrizitätsbereich auszuhandeln. Das Abkommen soll insbesondere die grenzüberschreitenden Stromtransite, den gegenseitigen Marktzugang, sowie die Anerkennung der Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energiequellen regeln. Die entsprechenden Verhandlungen dürften in den nächsten Monaten aufgenommen werden.

Zentraler Punkt bei den Verhandlungen und dem angestrebten Abkommen wird die Versorgungssicherheit sein. Die Schweiz und die EU haben ein gemeinsames Interesse, geordnete Verhältnisse für den internationalen Stromhandel zu schaffen. Im Vordergrund steht dabei für beide Seiten die Versorgungssicherheit, die im international stark vernetzten Strombereich von keinem Land alleine erreicht werden kann. Geregelt werden sollen dazu sowohl die technischen als auch die kommerziellen Bedingungen zur Sicherstellung der Netzsicherheit. Zur Stabilität des Gesamtsystems und zur Versorgungssicherheit trägt auch der gegenseitige Marktzugang bei, der in dem Abkommen ebenfalls geregelt werden soll. Auch die bestehenden langfristigen Lieferverträge sollen adäquat in die neue Regelung überführt werden. Schliesslich soll mit dem Abkommen auch die gegenseitige Anerkennung der Herkunftsnachweise für den „grünen“ Strom aus erneuerbaren Energiequellen erreicht werden. Die Schweiz verfolgt dabei wie die EU klare Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien.

Basis für die Verhandlungen sind die neuen gesetzlichen Grundlagen, die momentan vom schweizerischen Parlament beraten werden: die Revision des Elektrizitätsgesetzes, das Stromversorgungsgesetz und das Energiegesetz. Die Verhandlungsmandate dürften vom Bundesrat und dem EU-Rat in den nächsten Monaten erteilt werden, so dass die Verhandlungen im nächsten Jahr aufgenommen werden dürften.



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