Kernenergieverordnung: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 06.07.2005 - Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat bei den Kantonen und bei interessierten Kreisen eine Anhörung zum Entwurf von vier neuen Kernenergieverordnungen eröffnet. Mit den Verordnungen werden unter anderem Mindestanforderungen an fachlich ausgewiesenes Personal von Kernanlagen definiert, eine gesetzliche Grundlage für die Zuverlässigkeitskontrolle geschaffen und Aufgaben sowie Befugnisse von Betriebswachen weiterreichend geregelt.

Das Kernenergiegesetz ist zusammen mit der Kernenergieverordnung am 1. Februar 2005 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zum Kernenergiegesetz. Daneben sind nun vier Bundesratsverordnungen für weitere Bereiche zu erlassen:

  • Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen
Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Eignung des Personals von Kernanlagen.
  • Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen
Die Personensicherheitsprüfung ist ein wichtiges Mittel der Risikoprävention. Für das Bundes-personal und für Angehörige der Armee sowie für beauftragte Dritte gilt die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV). Für die Kernanlagen soll eine eigene Regelung geschaffen werden. Der vorliegende Entwurf verweist jedoch in weiten Teilen auf die PSPV.
  • Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen
Zum Schutz vor gewaltsamen Einwirkungen sind in den grossen Kernanlagen bereits heute Betriebswachen im Einsatz. Diese Verordnung legt insbesondere die Aufgaben und Befugnisse der Betriebswachen sowie deren Ausrüstung und Bewaffnung fest.
  • Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen
Sie regelt die spezifischen Anforderungen an die Sicherheit und die wiederkehrenden Prüfungen der Behälter und Rohrleitungen. Damit werden veraltete Grundlagen für sicherheitstechnisch klassierte Druckgeräte und -behälter ersetzt.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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