Kernenergiehaftpflichtgesetz: Bundesrat will Deckungssumme auf 2,25 Milliarden Franken erhöhen

Bern, 29.06.2005 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes eröffnet. Ziel ist, den Opferschutz im Fall von nuklearen Schäden zu verbessern. Zu diesem Zweck soll die heute geltende obligatorische Versicherungsdeckung für Kernanlagen von einer Milliarde auf 2,25 Milliarden Franken erhöht werden. Zudem sollen die internationalen Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie ratifiziert werden.

Das wesentliche Ziel der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung ist der Schutz der Geschädigten. Mit der vorgeschlagenen Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) von 1983 soll der Opferschutz insbesondere in zwei Bereichen verbessert werden:

Höhere Deckungssumme

Nukleare Unfälle können katastrophale Auswirkungen haben und entsprechend grosse Schäden verursachen. Die Erhöhung der Deckungssumme von bisher einer Milliarde auf 2,25 Milliarden Franken gewährleistet eine bessere finanzielle Absicherung der Geschädigten. Auch im Ausland wurden in den vergangenen Jahren die Deckungssummen teilweise massiv erhöht: im Rahmen der internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie liegt die Deckungssumme bei 1.5 Milliarden Euro (rund 2.25 Mia. Fr.) und in Deutschland bei 2.5 Milliarden Euro (rund 3.75 Mia. Fr.).

International vereinheitlichte Entschädigungsverfahren

Mit der Totalrevision des KHG will der Bundesrat auch die revidierten Übereinkommen von Paris und Brüssel ratifizieren, denen insbesondere die westeuropäischen Länder beigetreten sind. Die beiden Übereinkommen sehen für diese Länder, unabhängig von nationalen Grenzen, gleiche Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen und gleiche verfahrensrechtliche Vorschriften vor. Dies bringt eine wesentliche Vereinfachung der Entschädigungsverfahren, falls von einem nuklearen Unfall im Ausland auch Opfer in der Schweiz betroffen wären. Durch die Ratifikation des Gemeinsamen Protokolls werden die haftungsrechtlichen Vorschriften insbesondere auch auf die osteuropäischen Staaten ausgedehnt.

Die Vernehmlassung dauert bis 31. Oktober 2005.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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