Unterzeichnung der ersten CO2-Zielvereinbarung mit der Energie-Agentur der Wirtschaft

Bern, 23.04.2004 - Bundesrat Moritz Leuenberger und EnAW Präsident Rudolf Ramsauer unterzeichnen die erste von der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) erarbeitete Zielvereinbarung. Insgesamt 45 Unternehmensgruppen mit über 600 Betrieben verpflichten sich darin freiwillig zur Begrenzung ihres Energieverbrauchs und ihrer CO2 Emissionen.

Am 23. April 2004 unterzeichnen Bundesrat Moritz Leuenberger und EnAW Präsident Rudolf Ramsauer die erste von der EnAW erarbeitete Zielvereinbarung. Diese umfasst einen Verbund von 45 Unternehmensgruppen mit über 600 Betrieben, unter anderem aus der schweizerischen Chemie-, Papier-, Stahl- und Aluminiumindustrie. Ebenfalls vertreten sind Grossverteiler und grosse Dienstleistungsbetriebe. 

Die 45 Unternehmensgruppen verursachen 2,4 Millionen Tonnen CO2 oder rund einen Viertel der aus Brennstoffen stammenden CO2 Emissionen der Wirtschaft. Mit der Zielvereinbarung bekennen sie sich zu den freiwilligen Massnahmen gemäss Energie- und CO2-Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion ihrer CO2 Emissionen. Die in der Vereinbarung definierten Reduktionsleistungen sind aus der Tabelle im Anhang ersichtlich.

Die individuellen Zielvereinbarungen der Unternehmensgruppen wurden im Rahmen eines standardisierten Auditprozesses durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) überprüft. Diejenigen Unternehmen, die eine verpflichtungstaugliche Zielvereinbarung abgeschlossen haben oder anstreben, können sich im Falle der Einführung einer CO2-Abgabe von deren Entrichtung befreien lassen.

Weitere rund 30 Unternehmensgruppen arbeiten noch an ihren individuellen Zielvereinbarungen oder befinden sich zurzeit im Auditprozess des BFE und des BUWAL. Ihre Reduktionsziele werden Anfang 2005 in eine erweiterte Zielvereinbarung der EnAW integriert. Gesamthaft werden die in der EnAW organisierten Unternehmensgruppen dann einen Drittel aller aus Brennstoffen stammenden CO2 Emissionen der Wirtschaft oder rund 3.3 Millionen Tonnen CO2 umfassen.

Freiwilligkeit als erfolgreicher Weg

Im Rahmen ihres Leistungsauftrags mit dem Programm EnergieSchweiz erfüllt die EnAW die Aufgabe, die Energieeffizienz in der Wirtschaft zu fördern, Zielvereinbarungen mit Unternehmen abzuschliessen sowie das Monitoring von Energieverbrauch und CO2-Emissionen sicherzustellen.

Die Zielvereinbarungen der EnAW gehören zu den freiwilligen Massnahmen gemäss Energiegesetz (Art. 17 und 18) und CO2-Gesetz (Art. 3, 4 und 9) und haben sich als erfolgreiches Instrument zur Umsetzung der schweizerischen Energie- und Klimapolitik im Wirtschaftsbereich erwiesen. Durch ihren freiwilligen Anschluss an die EnAW tragen die Unternehmen aktiv zur Erreichung der Reduktionsziele bei. Dieser freiwillige Einsatz ist für die Unternehmen nicht nur hinsichtlich der möglichen Befreiung von einer allfälligen CO2-Abgabe interessant. Sie ermöglicht den Unternehmen auch teilweise beträchtliche Einsparungen bei den Betriebskosten und bringt ihnen einen Imagegewinn als ökologisch verantwortungsbewusste Unternehmen. Der Bund will den Weg der freiwilligen Massnahmen gemeinsam mit der EnAW weiterverfolgen und weitere Unternehmen und Betriebe zur Teilnahme motivieren.

Ziellücke trotz freiwilliger Massnahmen

Die Wirtschaft ist für rund einen Viertel aller CO2 Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Die restlichen Emissionen stammen aus dem Immobiliensektor (Brennstoffe), der öffentlichen Hand und dem Verkehrssektor (Treibstoffe). Die Wirkungsanalysen von EnergieSchweiz und die aktuellen CO2 Perspektiven zeigen, dass die gesamtschweizerischen Reduktionsziele des CO2-Gesetzes bis 2010 trotz der freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft bei weitem nicht erreicht werden können. Um die Ziellücke zu schliessen, muss der Bundesrat gemäss Artikel 6 des CO2-Gesetzes eine CO2-Abgabe einführen. Wie bereits angekündigt beabsichtigt das UVEK,dem Bundesrat eine CO2-Abgabe vorzuschlagen, ihm dazu jedoch zwei Varianten zu unterbreiten: eine CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen und eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen unter Berücksichtigung des von der Erdölvereinigung vorgeschlagenen Klimarappens auf Treibstoffen. 


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75 Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 11



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