CO2-Reduktion: Bundesrat Leuenberger traf sich mit den Initianten des Klimarappens

Bern, 26.02.2004 - Bundesrat Moritz Leuenberger hat heute Donnerstag die Initianten des Klimarappens zu einem Gespräch über die Umsetzung des CO2-Gesetzes empfangen. Er will dem Klimarappen auf Treibstoffen eine Chance geben und hat die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den Initianten eine Vereinbarung zu entwerfen. Beide Seiten sind sich bewusst, dass eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen unumgänglich ist, wenn keine Vereinbarung über den Klimarappen zu Stande kommt oder der Klimarappen nicht die zur Erreichung des gesetzlichen CO2-Reduktionsziels erforderliche Wirkung erbringt. Bundesrat Leuenberger wird dem Bundesrat zur Erreichung des CO2-Reduktionsziels zwei Optionen vorschlagen: eine mit und eine ohne Klimarappen.

Gemäss CO2-Gesetz hat der Bundesrat eine CO2-Abgabe einzuführen, wenn es nicht gelingt, mit freiwilligen und anderen Massnahmen das Ziel zu erreichen.

Die Erdöl-Vereinigung schlägt anstelle einer CO2-Abgabe auf Treibstoffen einen privatwirtschaftlich erhobenen „Klimarappen“ (1,0 bis 1,5 Rp. pro Liter Treibstoff) vor, um die Ziellücke zu schliessen. Im Gespräch mit Bundesrat Leuenberger legte die Delegation, der auch Vertreter von Strassenverkehrsverbänden angehörten, Ziele, Wirkung und Umsetzung des Klimarappens dar. Mit den Einnahmen von 70 bis 100 Mio. Franken pro Jahr sollen einerseits CO2-Zertifikate im Ausland gekauft werden, andererseits Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Inland finanziert werden. Gemäss Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz ist es möglich, dass ein Teil der Reduktion über Zertifikate erbracht werden kann, also durch Massnahmen im Ausland.

Bundesrat Leuenberger hat das BUWAL und das BFE beauftragt, zusammen mit den Initianten eine unterschriftsreife Vereinbarung über den Klimarappen zu erarbeiten. Er wird dem Bundesrat zur Erreichung des CO2-Reduktionsziels folgende beiden Varianten vorschlagen:

  • Klimarappen auf Treibstoffen und CO2-Abgabe auf Brennstoffen
  • CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen.

Ziellücke bei den Treibstoffen deutlich grösser

Das CO2-Gesetz sieht bis 2010 bei den Treibstoffen eine Verringerung der CO2-Emissionen um 8 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vor, bei den Brennstoffen eine Verringerung um 15 Prozent. Bei den Treibstoffen werden die bisherigen freiwilligen Massnahmen, die Wirkung von EnergieSchweiz und die CO2-Reduktionen aus anderen Politikbereichen (Bsp. LSVA) nicht ausreichen, um die Ziellücke zu schliessen.

Bei den Brennstoffen ist die Ziellücke dank freiwilligen Anstrengungen der Wirtschaft sowie der Anstrengungen von Kantonen und EnergieSchweiz deutlich kleiner. Ein Expertenbericht von Prognos von Oktober 2002 schätzt die verbleibende Ziellücke für die Treibstoffe auf 2,4 Mio. t CO2, für die Brennstoffe auf 0,9 Mio. t CO2. Die Aktualisierung des Berichts steht vor dem Abschluss; an der Grössenordnung der Ziellücken wird sich dabei nichts ändern.

Die CO2-Abgabe

Die wichtigsten Elemente der CO2-Abgabe gemäss CO2-Gesetz sind:

  • Der Bundesrat hat die CO2-Abgabe einzuführen, wenn absehbar ist, dass die Ziele mit freiwilligen und andern Massnahmen nicht erreicht werden.
  • Die Abgabe kann frühestens im Jahr 2004 eingeführt werden.
  • Der Höchstabgabesatz beträgt 210 Franken pro t CO2, was bei den Treibstoffen ca. 50 Rp. pro Liter Benzin entspricht.
  • Die Abgabesätze müssen vom Parlament genehmigt werden.
  • Die Einnahmen werden gleichmässig an die Bevölkerung (über einen Abzug bei den Krankenversicherungsprämien) und an die Wirtschaft (proportional zur AHV-Lohnsumme) rückverteilt.
  • Unternehmen, die eine Reduktionsverpflichtung eingehen, sind von der CO2-Abgabe befreit.
  • Die Rückverteilung der Einnahmen und die Befreiung für Unternehmen mit Reduktionsverpflichtung sorgen dafür, dass die CO2-Abgabe das Wachstum nicht beeinträchtigt, dass eine Belastung der Energie und eine Entlastung der Arbeit erfolgt und dass sparsamer Umgang mit Energie belohnt wird.

Zertifikate aus dem Ausland

Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz ermöglichen es, ergänzend zu Reduktionsmassnahmen im Inland auch Massnahmen im Ausland zu realisieren.
Das Kyoto-Protokoll spricht dabei von den so genannten flexiblen Mechanismen. Wird beispielsweise ein Projekt zur Reduktion der CO2-Emissionen im Ausland durch die Schweiz oder ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen finanziert, erhält der Investor für diese Reduktion eine Bescheinigung in Form von Zertifikaten. Diese Zertifikate können nur ergänzend zu den Reduktionsanstrengungen im Inland an die Zielerreichung angerechnet werden.

Klimaerwärmung

Seit dem vorindustriellen Zeitalter hat sich das Klima auf regionaler wie auch auf globaler Ebene nachweislich verändert. Dafür verantwortlich ist die zunehmende Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre. Bis Ende dieses Jahrhunderts wird mit einem mittleren globalen Temperaturanstieg von 1,4 °C bis 5,8 °C gerechnet. Diese Erwärmung stellt für Natur und Mensch eine Bedrohung dar. Die Schweiz mit ihrem empfindlichen Gebirgsökosystem ist von den Folgen der Klimaveränderung direkt betroffen. Die durchschnittlichen Temperaturen in der Schweiz nördlich der Alpen sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts um 1,4 °C gestiegen. Der weltweite Durchschnitt liegt bei 0,6 °C.


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