Botschaft zur Neuorganisation der nuklearen Sicherheitsaufsicht verabschiedet

Bern, 18.10.2006 - Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über das eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSIG) verabschiedet. Damit soll die heutige Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verselbständigt und unter der Bezeichnung „Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat“ in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Das Gesetz soll auf den 01.01.2008 in Kraft treten.

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ist die Aufsichtsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie. Organisatorisch ist die HSK heute Teil des Bundesamtes für Energie (BFE). Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die HSK unter der Bezeichnung "Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat" (ENSI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt. Damit werden die Vorgaben des Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit umgesetzt. Diese verlangen eine formelle Trennung der Bewilligungsbehörden, beziehungsweise eine wirksame Aufgabentrennung zwischen den nuklearen Sicherheitsbehörden und anderen Stellen oder Organisationen, die sich mit der Nutzung der Kernenergie befassen. Auch das vom Bundesrat im Juni 2006 verabschiedete Sicherheitskontrollgesetz sieht die Trennung der Sicherheitsaufsicht von den übrigen Aufgaben eines Amtes vor. Mit der Verselbständigung der HSK wird diese Forderung konsequent umgesetzt.

Das ENSI wird die gleichen Aufgaben haben, die heute von der HSK wahrgenommen werden. Es beaufsichtigt und beurteilt die schweizerischen Kernanlagen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. Im Weiteren nimmt es Stellung zu allen sicherheitstechnischen Fragen der nuklearen Entsorgung und beaufsichtigt die Transporte radioaktiver Stoffe von und zu den Kernanlagen. Zudem ist das ENSI in der Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität vertreten und unterstützt die Kantone und Gemeinden bei der Planung und Vorbereitung ihrer Aufgaben im Bereich des Notfallschutzes. Die Kosten des ENSI werden wie bisher zu etwa 98 Prozent durch Gebühreneinnahmen und Aufsichtsabgaben gedeckt.

Während der Vernehmlassung vom 21.12.2005 bis 31.03.2006 gingen 72 Stellungnahmen ein. Die grössere Unabhängigkeit der nuklearen Aufsichtsbehörde vom BFE wurde grundsätzlich begrüsst.

Im heute verabschiedeten  Entwurf zum ENSIG hält der Bundesrat an der bereits im Vernehmlassungsentwurf enthaltenen Aufhebung der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) fest.

Die Botschaft und der Gesetzesentwurf zum ENSIG sowie der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sind demnächst verfügbar unter: http://www.bfe.admin.ch.


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Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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