Sanierungsschub dank Energieausweis für Gebäude
Bern, 20.10.2006 - Die Einführung eines Energieausweises für Gebäude nach europäischem Vorbild wäre auch in der Schweiz sinnvoll und umsetzbar. Für Bauherren, Käufer und Mieter schafft diese „Energieetikette“ Transparenz bezüglich des Gesamtenergieverbrauchs und könnte so zu einem substanziellen Anstieg der energetischen Sanierungen der bestehenden Wohnbauten führen. Dies zeigt eine im Rahmen des Forschungsprogramms Energiewirtschaftliche Grundlagen (EWG) veröffentlichte Studie des Bundesamts für Energie (BFE), in welcher mögliche Vollzugsmodelle für einen Gebäudeenergieausweis in der Schweiz untersucht wurden.
Seit Anfang 2006 müssen die EU-Mitgliedsländer die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (2002/91/EG) in ihren nationalen Gesetzgebungen umsetzen und Energieausweise für Gebäude verpflichtend einführen. Wie bei der Energieetikette für Haushaltsgeräte, zeigt der Gebäude-Energieausweis anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität und Gesamtenergieeffizienz (Gebäudehülle und Haustechnik) ein Gebäude aufweist. Der „Energieausweis“ macht den Energieverbrauch einer Liegenschaft sicht- und begreifbar, so dass dieser zu einem Kauf- bzw. Mietkriterium werden kann. Der daraus resultierende Marktdruck soll Immobilienbesitzer dazu bewegen, bei Sanierungen auch Massnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung zu realisieren.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus der EU prüft das BFE aktuell die Umsetzbarkeit eines Gebäudeenergieausweises in der Schweiz und erarbeitet dazu Entscheidungsgrundlagen. Dazu gehört auch die vorliegende Studie(1).
Die Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass mit einem konsequenten Einsatz des Energieausweises die Motivation der Eigentümer zur Realisierung von Sanierungsempfehlungen steigt und so effektiv substanzielle Wirkungen erzielt werden können. Aus ihrer vergleichenden Untersuchung von drei möglichen Vollzugsstrategien (1. Obligatorischer Energieausweis auf Basis des Energierechts, 2. Obligatorischer Energieausweis auf Basis des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, 3. Freiwilliger Vollzug gekoppelt mit Fördermitteln) leiten die Autoren die Empfehlung ab, den Gebäudeenergieausweis in der Schweiz vorerst auf freiwilliger Basis einzuführen. Ab 2010 könnten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich (MuKEn) die rechtliche Verankerung und der Vollzug eines obligatorischen Energieausweises erfolgen.
1 Gebäudeenergieausweis in der Schweiz: mögliche Vollzugsmodelle, Oktober 2006
Interface Institut für Politikstudien, Luzern: S. Rieder (Projektleitung), P. Kaufmann,
und Universität Bern, Kompetenzzentrum für Public Management: A. Lienhard
Internet: www.bfe.admin.ch
Weitere Informationen:
- Studie „Gebäudeenergieausweis Schweiz: Vollzugsmodelle“ und weitere Grundlagendokumente: www.energieausweis.ch
- Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden 2002/91/EG
Adresse für Rückfragen
Andreas Eckmanns, Bereichsleiter Gebäude BFE, 031 322 54 61
Lukas Gutzwiller, Programmleiter Energiewirtschaftliche Grundlagen BFE, 031 322 56 79
Herausgeber
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch