Alte ETH-Hypothekardarlehen neu vom Bundesamt für Wohnungswesen verwaltet

Bern, 24.11.2006 - Die den ETH-Professorinnen und Professoren bis ins Jahr 1988 gewährten und heute noch bestehenden Personalhypotheken sollen ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr von der Eidg. Finanzverwaltung EFV, sondern neu vom Bundesamt für Wohnungswesen verwaltet werden. Diese Änderung ist wegen der vom Bundesrat genehmigten Aufga-benverzichtsplanung der Verwaltung (AVP) erforderlich. Die in der EFV für die Verwal-tung der ETH-Hypotheken zuständige Sektion Hypothekardarlehen wurde im Rahmen der AVP Mitte 2005 aufgehoben.

eit 1971 gewährte die ehemalige Witwen- und Waisenkasse der Professoren der Eidgenössischen Technischen Hochschule (WWK) seinen Mitgliedern grundpfandgesicherte Hypothekardarlehen. Aufgrund einer Änderung der Dozentenverordnung im Jahr 1988 kam es zur Umgestaltung der Ruhegehaltsregelung. In diesem Zusammenhang verlor die WWK ihre bisherige Funktion und wurde in der Folge liquidiert.

1989 übernahm der Bund die Vorsorge für die Professorinnen und Professoren. Das Vermögen aus der liquidierten Kasse (inklusive Hypotheken) wurde auf die Eidgenossenschaft übertragen. Mit der Verwaltung der Hypotheken wurde die EFV, Sektion Hypothekardarlehen, beauftragt. Im Rahmen der AVP der Verwaltung genehmigte der Bundesrat die Aufhebung dieser Sektion auf Mitte 2005. Nun soll gemäss Bundesratsbeschluss vom Mittwoch dieser Woche das Bundesamt für Wohnungswesen ab 1. Januar 2007 die Verwaltung der noch bestehenden Hypothekardarlehen übernehmen.

Das Portefeuille umfasst heute noch 56 Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer mit total 13 Millionen Franken. Neue Darlehen werden seit 1989 nicht mehr gewährt.


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Hans-Ulrich Willi, Eidg. Finanzverwaltung, Hypothekardarlehen, Tel. 031 322 60 35



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