Tätigkeitsbericht 2004 der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA)

Bern, 13.07.2005 - Die KSA hat ihren Tätigkeitsbericht 2004 veröffentlicht. Das beratende Gre-mium des Bundesrats verfasste unter anderem Stellungnahmen zum Gesuch der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) um Aufhebung der Befris-tung der Betriebsbewilligung zum Kernkraftwerk Beznau 2 und zur Kernener-gieverordnung. Den Betrieb der Kernanlagen im Jahr 2004 stuft die KSA als weitgehend störungsfrei ein.

Neben den Stellungnahmen zum Kernkraftwerk Beznau 2 und zur Kernenergieverordnung arbeitete die KSA am Entsorgungsnachweis 2002 für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Abfälle. Weitere Themen im Jahr 2004 waren: Entsorgungsstrategie, Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle, Schutz gegen unbefugte Einwirkungen auf Kernanlagen, Ausserbetriebnahmekriterien, Sicherheitskultur, Notfallschutzplanung, Sicherheitsforschung und die integrierte Aufsicht der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Zu den Aufgaben der KSA gehört auch die Verfolgung des Betriebs der schweizerischen Kernanlagen. Sie liess sich dazu von der HSK regelmässig informieren, analysierte Vorkommnisse und führte Gespräche mit swissnuclear und der Gruppe der schweizerischen Kernkraftwerksleiter. Die KSA beteiligte sich auch an der Ausarbeitung der Verordnungen zum Kernenergiegesetz und nahm zu Richtlinienentwürfen der HSK Stellung.

Die wichtigsten Punkte aus dem Tätigkeitsbericht 2004 sind nachfolgend kurz zusammengefasst:

Betrieb der Kernanlagen

Die schweizerischen Kernanlagen wurden im Jahr 2004 weitgehend störungsfrei betrieben. In den Kernkraftwerken traten insgesamt acht (im Vorjahr vierzehn) gemäss der Richtlinie HSK-R-15 klassierte Vor­kommnisse ein. Sechs wurden auf der internationalen Störfallbewer­tungsskala INES der Stufe 0 "nicht sicherheitssignifikant" zugeordnet und zwei der Stufe 1 "Anomalie". Die KSA hat die Vorkommnisse der Stufe INES 1 im Kernkraftwerk Leibstadt mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Sie erwartet, dass die not­wendigen Massnahmen bezüglich Organisation und Sicherheitskultur rasch und konsequent umgesetzt werden. Zu überdenken ist aus Sicht der KSA die Tendenz der Kernkraftwerke, Revisionsarbeiten an wichtigen Betriebssystemen in die Betriebsphase zu verlegen. Im Paul Scherrer Institut war ein (im Vorjahr null) durch die HSK klassiertes Vorkommnis zu verzeichnen; diese Nonkonformität bei einem Transport von radioaktivem Material wurde der INES-Stufe 2 "Zwischenfall" zugeordnet. Die Strahlenbelastung aus dem Betrieb der Kernanlagen war wiederum sehr niedrig; die Grenzwerte für die Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt wurden eingehalten.

Betriebsbewilligung Kernkraftwerk Beznau 2

Im März 2004 verabschiedete die KSA ihre Stellungnahme zum Ge­such der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau 2. Die KSA sah keine Einwände gegen den weiteren Betrieb, falls die von der HSK empfohlenen Auflagen und Massnahmenforderungen sowie die zusätzlichen Auflagen und Empfehlungen der KSA umge­setzt werden. Am 3. Dezember 2004 erteilte der Bundesrat dem Kernkraftwerk Beznau 2 eine unbefristete Betriebsbewilligung mit Auflagen.

Entsorgung radioaktiver Abfälle

Im Hinblick auf ihre Stellungnahme zum Entsorgungsnachweis für ab­gebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Abfälle bearbeitete die KSA insbesondere Fragen zum Konzept für ein geologisches Tiefenlager, zum weiteren Forschungsprogramm sowie zu den Auswirkungen des infolge Korrosion der Lagerbehälter entstehenden Wasserstoffgases auf die Langzeitsicher­heit eines geologischen Tiefenlagers im Opalinuston.

Mitarbeit bei Vorschriften

Zum Kernenergiegesetz müssen mehrere Verordnungen geschaffen oder bestehende angepasst werden, unter anderem auch die KSA-Verordnung. Die KSA beteiligte sich an der Ausarbeitung der Kernenergieverordnung, der Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Druckgeräte und Rohrleitungen und der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen. Im August 2004 verabschiedete die KSA ihre Stellungnahme zur Kernenergieverordnung. Im Weiteren kommentierte sie Entwürfe zu vier HSK-Richtlinien.

KSA-Report "Sicherheitskultur in einer Kernanlage"

Mit dem KSA-Report No. 04-01 legte die KSA im Januar 2004 ihre Überlegungen zur Sicher­heitskultur mit Empfehlungen an Betreiber und Aufsichtsbehörden dar.


Herausgeber

Bundesamt für Energie
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