Entsorgungsnachweis Opalinuston Zürcher Weinland zur Diskussion gestellt

Bern, 12.09.2005 - Ende 2002 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle eingereicht. Mit den heute ver-öffentlichten Gutachten und Berichten ist die technische Überprüfung durch die Bun-desbehörden nun abgeschlossen. Ebenso liegt seit heute der von Bundesrat Leuenber-ger im Herbst 2004 geforderte Optionenbericht der Nagra vor. Die Unterlagen und Berich-te zum Entsorgungsnachweis werden vom 13. September bis zum 12. Dezember 2005 öffentlich aufgelegt und sind im Internet zugänglich unter www.entsorgungsnachweis.ch.

Der Entsorgungsnachweis ist seit 1978 gesetzlich vorgeschrieben und auch im neuen Kernenergiegesetz enthalten. Nach langjährigen Untersuchungen der zwei Optionen Kristallin und Sedimentgesteine hat die Nagra im Dezember 2002 den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle basierend auf dem Opalinuston des Zürcher Weinlandes eingereicht. 2003 begann eine umfassende behördliche Überprüfung der von der Nagra eingereichten Unterlagen. Mit den folgenden vier Dokumenten liegen nun alle relevanten technischen Unterlagen vor:

Optionenbericht der Nagra

Der Optionenbericht wurde von der Nagra auf Verlangen von Bundesrat Leuenberger erstellt. Der Bericht soll eine der Entscheid­grundlagen für das weitere Vorgehen sein. Er zeigt auf, welche Grossräume in der Schweiz aus geologischer Sicht für ein Tiefen­lager für hochaktive Abfälle in Betracht zu ziehen sind, welche Wirtgesteine darin vorkommen und welches die möglichen Gebiete sind. Die Beurteilung der Nagra ergibt, dass das Wirtgestein Opalinuston gegenüber den anderen möglichen Wirtgesteinen (Kristallin und tonige Gesteine der Unteren Süsswassermolasse) sicherheitsgerichtete Vorteile auf­weist.

HSK Gutachten zum Entsorgungsnachweis

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) kommt zum Gesamturteil, dass der gesetzlich geforderte Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Ab­fälle erbracht worden ist.

HSK-Bericht zum historischen Abriss

In ihrem Bericht zum historischen Abriss erklärt die HSK, weshalb für den Entsorgungs­nachweis das Zürcher Weinland ge­wählt wurde, ohne diese Wahl zu recht­­fertigen. Farbig illustriert und leicht lesbar, ist diese Broschüre für ein breites Publikum gedacht.

KSA-Stellungnahme zum Entsorgungsnachweis
In ihrer Stellungnahme kommt die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) zum Schluss, dass der Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle in einem geologi­schen Tiefenlager in der Schweiz erbracht ist.

Vom 13. September bis 12. Dezember 2005 werden alle entscheidrelevanten Unterlagen öffentlich aufgelegt. So können sich alle interessierten Kantone, Gemeinden, Organisationen, Personen aus der Schweiz und dem benachbarten Ausland äussern. Eine Liste der Dokumente, welche Gegenstand der öffentlichen Auflage sind, befindet sich im Anhang. Sämtliche Dokumente sind auf www.entsorgungsnachweis.ch abrufbar.
In diesem Konsultationsverfahren ist für das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation die kontinuierliche und offene Information zuhanden der betroffenen Behörden, der Bevölkerung und des benachbarten Auslands ein zentrales Anliegen. Zu diesem Zweck führt das federführende Bundesamt für Energie BFE zusammen mit der "Baudirektion Kanton Zürich" am 17. September 2005 in Marthalen eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung der Region durch.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-947.html