Zweiter Bericht der Schweiz zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Bern, 24.10.2005 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Anfang Oktober 2005 dem Sekretariat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien den zweiten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle eingereicht. Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Er legt dar, wie die Verpflichtungen des Übereinkommens in der Schweiz erfüllt sind.

Die 34 Vertragsstaaten, die das gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention) bisher ratifiziert haben, mussten bis zum 15. Oktober 2005 ihren zweiten Statusbericht dem Sekretariat der IAEA einreichen. Die Schweiz hat das Übereinkommen im September 1997 unterschrieben und im März 2000 ratifiziert. Ziele dieses Übereinkommens sind die Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Sicherheitsstandards bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen eine mögliche Gefährdung während deren Behandlung und die Verhütung von Unfällen mit strahlungsbedingten Folgen. Die Vertragspartner haben sich verpflichtet, technische Vorschriften in nationales Recht aufzunehmen, über die Umsetzung der Vorschriften Bericht zu erstatten und Anlagen, die den Anforderungen dieses Übereinkommens nicht genügen, entsprechend nachzubessern.

Der erste Länderbericht zum Übereinkommen wurde im Mai 2003 eingereicht und anlässlich einer internationalen Tagung im November 2003 in Wien überprüft. Der Schweiz wurde damals ein gutes Zeugnis ausgestellt. Die zweite Überprüfungstagung wird im Mai 2006 in Wien stattfinden. Der von der HSK erstellte Bericht legt dar, wie die Zielvereinbarungen in der Schweiz umgesetzt sind. Das UVEK stellt mit Befriedigung fest, dass die Schweiz die Inhalte des Übereinkommens in der Praxis erfüllt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 wurden die letzten gesetzlichen Lücken gefüllt.

Die Schweiz wird auch in Zukunft die Ziele der Joint Convention mit Entschlossenheit weiter verfolgen und ihren Beitrag zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung leisten. Sie wird sich auch künftig am internationalen Stand von Wissenschaft und Technik orientieren.





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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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