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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2025

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Tätigkeitsbericht 2024

Bern, 27.05.2025 — Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ IRH) hat am 27. Mai 2025 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 publiziert. Seit zehn Jahren stellt BJ IRH in diesem Rahmen einem interessierten Publikum seine Kompetenzen und Aufgaben vor und gibt Einblicke in seine tägliche Arbeit. Im aktuellen Bericht wird etwa das Thema des politischen Delikts als Verweigerungsgrund für die Rechtshilfe etwas eingehender beleuchtet. Zudem werden ausgewählte Fälle vorgestellt, es gibt einen Bericht über die Erfahrungen eines Schweizer Staatsanwaltes im Zusammenhang mit seinem Einsatz beim Verbindungsbüro der Schweiz bei Eurojust zu lesen sowie nützliche Informationen für Praktikerinnen und Praktiker.