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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen: Eröffnung der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen

Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 die Vernehmlassung zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen eröffnet. Die Verordnung regelt die Einzelheiten der Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung des medizinischen Teils der intensiven Frühintervention. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Oktober 2025.