Modernisierung des Notrufzugangs
Bern, 20.06.2025 — Neu sollen Personen mit Hörbehinderungen die Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität schriftlich erreichen können und zwar per Textfunktion auf ihrem Smartphone. Die Vorlage sieht weiter vor, die Kurznummer 142 für die Opferhilfe in einer Verordnung zu verankern. Damit wird die notwendige Klarheit für die Umsetzung geschaffen. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 eine entsprechende Revision der rechtlichen Grundlagen in die Vernehmlassung geschickt.