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MedienmitteilungVeröffentlicht am 21. Mai 2025

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Bern, 21.05.2025 — Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Nidwalden, Zug, Solothurn, Schaffhausen und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 21. Mai 2025 verabschiedeten Botschaft festhält.