Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Der Bundesrat erneuert die Grundbewilligungen für den Einsatz von E-Voting

Bern, 25.06.2025 — An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Grundbewilligungen der Kantone Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Thurgau für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erneuern. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 6. Juni 2027. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassungen für die Abstimmung vom 28. September 2025.