Bundesrat legt Varianten zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen vor
Bern, 26.09.2025 — Der Bundesrat will, dass alle Fahrzeuge, unabhängig mit welchem Antrieb, Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen sollen künftig, analog zu den Mineralölsteuern, einen gleichwertigen Beitrag leisten. Dies macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die entsprechende Vernehmlassung mit zwei gleichwertigen Varianten eröffnet. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen.