Sanktionen: Bundesrat weitet humanitäre Ausnahmen aus
Bern, 13.08.2025 — Der Bundesrat stärkt in zahlreichen Sanktionsverordnungen die Vorkehrungen zum Schutz humanitärer Aktivitäten. Dazu führt er unter anderem humanitäre Ausnahmen gemäss den UNO-Sanktionen ein. Im gleichen Zug vereinheitlicht und präzisiert er diverse Finanzregelungen. Die Änderungen treten am 15. September 2025 in Kraft.