Bundeskanzlei

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Bundesrätliche Antwort auf Interpellation Lang: Bewaffnungsentscheid für Euro-08-Soldaten liegt bei den zivilen Behörden

Bern, 30.05.2008 - In der Antwort auf eine entsprechende Interpellation von Nationalrat Josef Lang (Grüne Fraktion/ZG) hat der Bundesrat am Freitag erklärt, dass der Entscheid über die Bewaffnung der an der Euro 08 eingesetzten Armeeangehörigen bei den zivilen Behörden liege, da es sich um einen subsidiären Einsatz handle. Die Armee leiste keinen Ordnungsdienst.

Nationalrat Josef Lang hatte vom Bundesrat wissen wollen, ob er bereit sei, auf bewaffnete Armeeangehörige während der Euro 08 zu verzichten, ebenso auf die Anwendung des neuen Wachtbefehls, der eine durchgeladene Waffe vorsehe. Schliesslich fragte Lang in seiner Interpellation, wie viele Soldaten wo und wofür sowie mit welchen Regeln eingesetzt würden.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Armee Assistenzdienst zu Gunsten der zivilen Behörden auf deren Begehren hin leistet. Damit tragen die zivilen Behörden - gemäss den Prinzipien der Subsidiarität und der kantonalen Hoheit - die Einsatzverantwortung. Diese umfasst u.a. den Entscheid über den bewaffneten Einsatz der Angehörigen der Armee. Die Armee leistet keinen Ordnungsdienst. Im direkten Umfeld der Stadien, an zentralen Orten in den Innenstädten sowie an Bahnhöfen und Flughäfen wird ein direkter Kontakt zwischen uniformierten Angehörigen der Armee und Besucherinnen und Besuchern der UEFA EURO 2008 wenn immer möglich vermieden. Der Bundesrat respektiert diese föderalen Zuständigkeiten und befürwortet vorbehaltlos den Einsatz der Armee zur subsidiären Unterstützung der zivilen Behörden.

Die Einsatz- und Verhaltensregeln (Rules of Engagement) werden gemäss den "Kernaussagen zum Einsatz der Armee im Rahmen der inneren Sicherheit", welche die Kantonale Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) am 9. November 2006 genehmigt hat, im Dialog erarbeitet; der Entscheid liegt bei den zivilen Behörden. Im Falle der UEFA EURO 2008 wurden die Einsatz- und Verhaltensregeln in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikräften und den politischen Verantwortlichen der Austragungsorte (Host Cities) erarbeitet.

Die militärischen Aufgebote sind Teil der zivilen Sicherheitsdispositive der Host Cities und unterliegen der zivilen Klassifizierung. Der Bundesrat macht in seiner Antwort an Lang jedoch folgende Angaben zur Anzahl der wöchentlich im Assistenzdienst stehenden Angehörigen der Armee: Wochen 17 - 19: je 1'000; Wochen 23 - 24: je 10'000; Woche 25: 13'000 (Ablösewoche vom ersten zum zweiten Kontingent, da der Einsatz sich insgesamt über 5 Wochen erstreckt); Woche 26: 7'000; Woche 27: 5'000; Woche 28: 1'000. Diese Zahlen beziehen sich auf die im Assistenzdienst aufgebotenen Armeeangehörigen. Erste Genie-Aufträge zugunsten der Host Cities wurden bereits abgeschlossen und Absprachen zwischen den Host Cities und den Kommandanten der aufgebotenen Armeeformationen finden laufend statt.

Adresse für Rückfragen:

Martin Bühler
Sprecher VBS
031 324 50 86

Herausgeber:

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