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Lebensversicherungsverträge zeichnen sich durch ihre lange Laufzeit aus. In der gegenwärtigen Tiefzinsphase stellt die Finanzierung der ursprünglich vertraglich garantierten und in der Regel höheren Zinsen eine grosse Herausforderung für die Lebensversicherer dar. Diesem Umstand trägt die vorgesehene Anpassung Rechnung. Die bisherige starre Regelung über die Diskontierung von Versicherungsverpflichtungen soll aufgehoben werden. Neu sollen neben der Rendite von Bundesanleihen auch andere risikolose Zinskurven anwendbar sein. In ausserordentlichen Tiefzinsphasen soll die FINMA zudem temporär neu auch andere als risikolose Zinskurven zulassen können.