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Teilrevision der Aufsichtsverordnung per 1. Januar 2013 - Eröffnung der Anhörung

Bern, 20.09.2012 - Das Eidgenössische Finanzdepartement hat heute die Anhörung zu einer Teilrevision der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung) eröffnet. Sie dauert bis 19. Oktober 2012. Mit der Revision wird die Bestimmung über die sogenannte Zinskurve, die für die marktnahe Bewertung von Versicherungsverpflichtungen massgebend ist, punktuell angepasst.

Lebensversicherungsverträge zeichnen sich durch ihre lange Laufzeit aus. In der gegenwärtigen Tiefzinsphase stellt die Finanzierung der ursprünglich vertraglich garantierten und in der Regel höheren Zinsen eine grosse Herausforderung für die Lebensversicherer dar. Diesem Umstand trägt die vorgesehene Anpassung Rechnung. Die bisherige starre Regelung über die Diskontierung von Versicherungsverpflichtungen soll aufgehoben werden. Neu sollen neben der Rendite von Bundesanleihen auch andere risikolose Zinskurven anwendbar sein. In ausserordentlichen Tiefzinsphasen soll die FINMA zudem temporär neu auch andere als risikolose Zinskurven zulassen können.

Adresse für Rückfragen:

Roland Meier, Mediensprecher EFD,
+41 31 322 60 86, roland.meier@gs-efd.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch
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Zusätzliche Verweise:


Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
info@bk.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/index.html?lang=de