www.news.admin.ch

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Folgen und Management von möglichen kurzfristigen Versorgungsengpässen im Strombereich

Bern, 28.06.2012 - Würde elektrische Energie zeitweise nicht mehr oder nur noch beschränkt zur Verfügung stehen, könnte die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr gewährleistet werden. Dies zeigt ein Bericht über die Vorbereitungen auf krisenbedingte Versorgungsengpässe im Strombereich, den der Bundesrat gestern zur Kenntnis genommen hat. Gleichzeitig hat der Bundesrat konkrete Aufträge an verschiedene Departemente erteilt, um sich auf die Bewältigung von kurzfristigen Versorgungsengpässen noch besser vorzubereiten. Der Bericht geht zurück auf einen Auftrag des Bundesrates vom 18. Juni 2010 im Anschluss an die Strategische Führungsübung 2009 zu den Themen Stromausfall und Strommangellage. Er steht nicht im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 und Fragen der Versorgungssicherheit auf lange Sicht.

Ein kurzfristiger, krisenbedingter Versorgungsengpass mit Strom kann zu Netzzusammen-brüchen mit schwerwiegenden Auswirkungen für Staat und Wirtschaft führen. Nahezu alle Lebensbereiche sind von der Stromversorgung abhängig und können von solchen Versorgungsunterbrüchen betroffen sein, wie der Bericht ausführt. Insbesondere Informations- und Kommunikationstechnologien, Transport-, Logistik- und Energienetze, aber auch der Agrarsektor und die Industrie sind zur Erfüllung ihrer Funktionen auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen.

Vorbereitete Massnahmen

Im Hinblick auf die Bewältigung eines kurzfristigen, allenfalls über mehrere Tage andauernden Engpasses in der Stromversorgung hat der Bund verschiedene Massnahmen vorbereitet. So kann er anordnen, dass die Elektrizitätsbranche im Krisenfall die nötigen Vorkehrungen trifft, um das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch auf reduziertem Niveau sicherzustellen. Dies unter anderem durch Verwendungs-einschränkungen (z.B. Leuchtreklamen, Klimaanlagen) oder durch Kontingentierung des Stromverbrauchs der Grosskonsumenten.

Betreiber stromabhängiger Infrastrukturen können aber bereits heute die Widerstands-fähigkeit ihrer zentralen Prozesse und Systeme im Hinblick auf einen Versorgungsengpass im Strombereich vorsorglich erhöhen.

Erhöhung des Vorbereitungsstandes

Gestützt auf den vorliegenden Bericht hat der Bundesrat verschiedenen Departementen konkrete Aufträge zur Erhöhung des Vorbereitungsstandes erteilt. Geprüft werden soll beispielsweise, wie die Risiken der stromabhängigen Bargeldversorgung und des elektronischen Zahlungsverkehrs reduziert werden können. Weiter sollen Vorschläge für Massnahmen erarbeitet werden, welche die Verfügbarkeit des Schienen-, Strassen- und Luftverkehrs sowie der kritischen systemrelevanten Telekommunikationsdienste im Falle eines Versorgungsengpasses im Strombereich sicherstellen. Weitere Massnahmen betreffen die Sensibilisierung von Spitälern auf die Auswirkungen eines Versorgungsengpasses im Strombereich.

Der Bundesrat hatte im Anschluss an die Strategische Führungsübung 2009 (SFU 09) das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, zusammen mit den Departementen und der Bundeskanzlei die Auswirkungen eines Versorgungsengpasses im Strombereich vertieft zu analysieren. Gestützt auf diesen Auftrag hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie den Folgebericht zur SFU 09 über die Vorbereitungen auf krisenbedingte Versorgungsengpässe im Strombereich erstellt, der gestern vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde.

Adresse für Rückfragen:

Jonas Willisegger, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
Tel. 031 322 21 51

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Internet: http://www.wbf.admin.ch


Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
info@bk.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/index.html?lang=de